alfaview Free Plus

40 kostenfreie alfaview-Klassenräume für das gesamte Schuljahr 2022/2023.
Für Grundschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Hauptschulen sowie Gymnasien.
Alle Funktionen, die in alfaview Free Plus inbegriffen sind.

Train the Teacher-Kurse

Wie unterrichte ich in der Schule mit alfaview?

Liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,

bereits während der Hochzeit der Pandemie im Jahr 2020 hat der SaaS-Anbieter alfaview sein Videokonferenzsystem allen Schulen deutschland- aber auch weltweit kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Resonanz war groß: Knapp 20.000 Schulen haben das damalige Angebot in Anspruch genommen.

Diese Aktion möchte alfaview nun wiederholen und allen Grundschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Hauptschulen sowie Gymnasien jeweils 40 alfaview-Klassenräume kostenfrei für das gesamte Schuljahr 2022/2023 zur Verfügung stellen.

Aufgesetzte BigBlueButton-Server laufen nicht stabil
Aktuell müssen viele Schulen Videokonferenzsysteme nutzen, die vom Land vorgegeben werden, selbst wenn über diese aufgrund der verwendeten Technologie kein stabiler Unterricht stattfinden kann. Unklar ist, warum trotz der Erfahrung mit BigBlueButton (BBB) einige Bundesländer immer noch auf instabile Open-Source-Anwendungen setzen, die kostenintensiv von System- und IT-Beratungshäusern aufgesetzt und gemanagt werden müssen.

BigBlueButton, Jitsi Meet und andere rein browserbasierte Lösungen gewährleisten aufgrund der eingesetzten Technologie oftmals nicht die erforderliche Leistungsfähigkeit und Stabilität und sind nicht vergleichbar mit einer hochverfügbaren, stabilen und lippensynchronen Software wie alfaview. Mit alfaview ist es als Desktopanwendung, per App oder Browser möglich, auch mit schwacher Internetleitung, einfachem Endgerät und mit Live-Videos des gesamten Klassenverbandes am Unterricht teilzunehmen.

Im Rahmen der Pandemie haben Beratungs- und IT-Häuser auf die Schnelle Server hochgezogen, um zum Beispiel BigBlueButton-, Jitsi-, und Cisco Webex-Instanzen zur Verfügung stellen zu können. Anstatt auf hochverfügbare Plattformen zu setzen, hat jedes Bundesland im Alleingang angefangen, dezentrale, individuelle Systeme aufzubauen. Open-Source-Software (OSS) wie BigBlueButton muss teuer und personalintensiv aufgesetzt und betrieben werden und ist damit in keinem Fall kostenfrei. Darüber hinaus ist die ständige Weiterentwicklung der Anwendung nicht automatisch gesichert. Eine hochprofessionalisierte SaaS-Dienstleistung wie alfaview kostet nur einen Bruchteil – daher ist es durchaus fraglich, auf Basis welcher Beratung Länder auf OSS-Produkte setzen, die von Systemhäusern umgesetzt werden. IT- und Beratungshäuser verdienen daran, Open-Source-Produkte zu verkaufen und zu betreiben. So liegt es häufig nicht im Interesse der Systemhäuser, dahingehend zu beraten, dass es leistungsfähige und hochverfügbare Videokonferenzsysteme wie alfaview gibt, die nur einen Bruchteil der aufgebauten BigBlueButton-Instanzen kosten. Steuermittel sollten besser dafür genutzt werden, Schülerinnen und Schülern Endgeräte und besseres Internet zur Verfügung zu stellen.

Das pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz hat offizielle Hinweise für den Fernunterricht mit digitalen Systemen veröffentlicht, die auf den Webseiten des Bildungsministeriums RLP abrufbar sind. Hier heißt es zur Nutzung von BigBlueButton: „Die größte Belastung des Videokonferenzsystems ist das bewegte Bild. [...] Verzichten Sie wenn möglich auf die Videoübertragung durch die Schülerinnen und Schüler oder nutzen Sie diese nur zeitweise, z. B. zu Beginn der Videokonferenz. Benutzen Sie in BigBlueButton die Funktion „Nur Moderatoren sehen Webcams“, [...] Wenn Sie die Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler überprüfen möchten, bauen Sie in Ihre Videokonferenz Aufforderungen ein, z. B. den Status auf „glücklich“ zu setzen.“

Empfehlungen dieser Art machen deutlich, dass Systeme, wie BigBlueButton keinen echten videogestützten Unterricht umsetzen können. Gerade Mimik und Gestik haben im Lernkontext eine große Bedeutung und sind relevant für die erfolgreiche Umsetzung eines digitalen Unterrichts. Der „Glücklich- Status“ eines Lernenden kann keine fehlende Interaktion mit Mimik und Gestik kompensieren.

Die Direktorin des Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasiums äußerte sich zu Beginn der Pandemie zum schulischen Einsatz von Videokonferenzsystemen im Mannheimer Morgen: Sie bestätigte, dass alfaview stabiler laufe als das vom Land angebotene System BigBlueButton, für die Schülerinnen und Schüler einfach zu handhaben sei sowie die Datenschutzrichtlinien voll erfülle.

Wir fordern die Bildungsministerien eindringlich auf, die Empfehlungen von Systemhäusern kritisch zu hinterfragen. Aktuell verlässt man sich auf Unternehmen, die ein kommerzielles Interesse daran haben, am Aufsetzen vermeintlich kostenfreier Produkte mitzuverdienen.

Damit dies nicht zulasten der Schulen geht, wiederholen wir die Aktion vom Beginn der Pandemie im Jahr 2020 und stellen allen Grundschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Hauptschulen sowie Gymnasien jeweils 40 alfaview-Klassenräume kostenfrei für das gesamte Schuljahr 2022/2023 zur Verfügung.

US-Videokonferenzsysteme sind keine Alternative.

Das Unternehmen alfaview hat keine Sponsoren oder Investoren. Es trägt sich alleine durch seine Nutzer:innen. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Schulen, Hochschulen, weiteren Bildungseinrichtungen, kleinen und großen Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Städten und Gemeinden, die durch die kostenpflichtige Buchung von alfaview diese kostenlose Aktion für Schulen ermöglichen (Referenzen).

Rechtslage/Verletzung des Datenschutzes
In Deutschland werden personenbezogene Daten durch Gesetze wie das BDSG oder die DSGVO geschützt. Auch Daten von Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen genießen in Deutschland einen besonderen Schutz, zum Beispiel durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Doch nicht in allen Ländern gibt es vergleichbare rechtliche Standards – wichtig zu wissen ist hierbei: Wenn in Deutschland oder der Europäischen Union IT-Systeme von Institutionen oder Unternehmen genutzt werden, die aus sogenannten Drittstaaten (z.B. den USA) kommen, müssen diese den europäischen Rechtsvorgaben entsprechen.

Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass einer „betroffenen Person/Einrichtung“ Informationen über den Verbleib der Daten zustehen und diese auch die Möglichkeit haben muss, Rechtsmittel einzulegen. Durch die DSGVO ist dies in der Europäischen Union gesichert.

Ganz anders stellt es sich jedoch dar, wenn Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen Systeme nutzen, die nicht aus der EU kommen und Daten in Staaten transferieren, mit welchen die Europäische Union keine Rechtshilfeabkommen oder anderweitige Verträge geschlossen hat, um die europäischen Datenschutzstandards zu sichern.

Mit dem CLOUD Act wurde unter Trump in den USA ein Gesetz erlassen, welches US-Firmen zwingt, jegliche Daten von Unternehmen, Institutionen und deren Usern an Geheimdienste herauszugeben – und zwar auch dann, wenn sich die Niederlassung in Deutschland befindet. Fast immer erfolgt ein Zugriff auf die Daten unter Geheimhaltung gegenüber der betroffenen Institution/Person. Damit entfällt jegliche Möglichkeit, Rechtsmittel gegen diese Zugriffe einzulegen. Ein Rechtshilfeabkommen zwischen der EU und den USA unter dem CLOUD Act gibt es nicht. Der CLOUD Act betrifft jedoch nicht nur personenbezogene Daten: Auch Geschäftsgeheimnisse oder andere sensible Daten von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind im Rahmen eines Drittstaatentransfers nicht geschützt und können von US-Geheimdiensten abgegriffen und sogar durch die USA an andere Drittstaaten weitergegeben werden.

Mit dem EuGH Urteil (Schrems II) wurde eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA offiziell für rechtswidrig erklärt. Damit ist die Nutzung von US-Plattformen wie Zoom, Microsoft Teams oder Cisco Webex in Deutschland rechtlich nicht mehr zulässig. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Behörden, Schulen und Universitäten dürfen daher nur Systeme nutzen, deren Provider in der EU sitzt und sicherstellt, dass auch US-Behörden nicht auf die Daten zugreifen können.

Dies gilt auch, wenn sich die jeweiligen Server in Europa befinden. Wenn der Mutterkonzern beispielsweise im Silicon Valley ansässig ist, greift automatisch der CLOUD Act und das Unternehmen ist auf Anfrage einer US-Behörde zur Herausgabe der Daten nach US-amerikanischem Recht verpflichtet, auch wenn der Serverstandort Deutschland ist. Dennoch nutzen viele Unternehmen und auch öffentliche Institutionen nach wie vor Produkte US-amerikanischer Hersteller und verstoßen damit in aller Regel gegen Datenschutzgesetze. Wenn Schulen oder öffentliche Einrichtungen US-Systeme nutzen, dann kann auch im Rahmen einer Einwilligung kein legitimer Datentransfer stattfinden. In den meisten Fällen haben die Anwender:innen keine echte Wahlfreiheit und sind darauf angewiesen, das vorgegebene System zu nutzen. Besonders prekär ist dies, wenn Schulen US-Systeme nutzen, denn bei den User:innen handelt es sich oftmals um minderjährige, schulpflichtige Schüler:innen, die keine Möglichkeit hätten, weiter am Unterricht teilzunehmen. Freiwilligkeit, als Voraussetzung einer rechtswirksamen Einwilligung, wäre hierbei nicht gegeben.

Wir appellieren daher auf das Dringlichste, die Umsetzung gesetzlicher Standards wie der DSGVO konsequent einzufordern und die Empfehlungen von Systemhäusern kritisch zu hinterfragen. Aktuell verlässt man sich ausschließlich auf Beratungsunternehmen mit kommerziellen Eigeninteressen. An vorderster Front müssen es, wieder einmal, die Lehrer:innen und Schüler:innen ausbaden, deren Unterricht ohne zuverlässige und stabile Systeme nicht zufriedenstellend stattfinden kann – obwohl es einen leistungsfähigen Anbieter aus Deutschland gibt.

Der 100 % DSGVO-konforme Anbieter alfaview Video Conferencing Systems möchte daher allen Schulen 40 Klassenräume kostenfrei zur Verfügung stellen, um einen professionellen Unterricht über Videotechnik zu ermöglichen.

alfaview Video Conferencing Systems – 100 % DSGVO-konform
alfaview ist ein deutscher Anbieter von Videokonferenzen, der Rechtssicherheit im Rahmen der deutschen und EU-Gesetzgebung garantiert. alfaview arbeitet nach festgelegten Qualitätsstandards (z. B. aktuellen BSI-Empfehlungen) und ist ISO 27001-zertifiziert. Für die Bereitstellung der Dienste werden ausschließlich ISO 27001-zertifizierte Rechenzentren genutzt, deren Standort und Unternehmenssitz in Deutschland liegen. Die Video- und Audioströme sowie die Serverfestplatten sind nach aktuellen Standards (TLS/AES 256) gemäß den aktuellsten BSI-Richtlinien verschlüsselt. alfaview läuft unabhängig von der Teilnehmerzahl stabil und ohne Latenzen auf allen gängigen Plattformen (Microsoft Windows, macOS, Linux, iOS, iPadOS und Android) und kann so für einen stabilen digitalen Unterricht mit handelsüblicher Internetbandbreite über PC, Tablet oder Smartphone mit unterschiedlichsten Klassengrößen genutzt werden. Die Ausfallsicherheit von alfaview liegt seit 2016 bei 99,9 %. Das Management von alfaview ist ISO 9001:2015 zertifiziert.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat alfaview im Rahmen der Prüfung verschiedener Videokonferenzanbieter mit der maximalen Anzahl von vier grünen Ampeln ausgezeichnet. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden- Württemberg listet in seiner Orientierungshilfe alfaview als DSGVO-konformen Videokonferenzanbieter.

alfaview ist kein Pandemieprodukt
alfaview wurde bereits 2010 von dem Unternehmen alfatraining Bildungszentrum GmbH für den Bildungsbereich entwickelt und bietet mittlerweile einen großen Feature- Umfang, der speziell auf den Bildungssektor sowie die Kommunikation in Institutionen ausgerichtet ist. Im Jahr 2016 hat alfatraining die Videokonferenzsoftware alfaview auf Drängen der Schulungsabteilung der SAP und anderer Unternehmen, die ihre eigenen digitalen Schulungen umsetzen wollten, dem freien Markt zur Verfügung gestellt.

Download der 40 alfaview-Klassenräume
Um die 40 Klassenräume zu nutzen, können Sie sich auf www.alfaview.com für das Angebot alfaview Free Plus für Schulen registrieren. Anschließend können Sie die Software downloaden, installieren und beliebig viele Schüler:innen in Ihre Klassenräume einladen. Die Nutzung ist auch über einen Browserzugang möglich. Gerne beraten wir Sie auch unentgeltlich in Bezug auf die Einrichtung und Nutzung von alfaview. Ihr Account muss nach Ablauf des Schuljahres 2023 nicht gekündigt werden, sondern läuft automatisch aus. Es handelt sich um ein kostenfreies und unverbindliches Angebot von alfaview für Schulen.

Gerne bieten wir allen Lehrer:innen günstige Train-the-Teacher-Seminare mit alfaview über unsere digitale Bildungsplattform www.alfatraining.com an.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude beim Unterrichten und Kommunizieren mit alfaview. Weitere Informationen zu den Funktionen und Tutorials finden Sie unter www.alfaview.com.

Schöne Grüße und bis bald in alfaview
Niko Fostiropoulos
Geschäftsführer und Gründer von alfaview