Die DSGVO & das EU-U.S. Data Privacy Framework

Sind die Angemessenheitsbeschlüsse eine verlässliche Basis und was hat sich hinsichtlich des Schutzes der Daten von EU-Bürger:innen konkret geändert?

Ein Statement von Niko Fostiropoulos, Geschäftsführer und Gründer von alfaview 
Die neuen Angemessenheitsbeschlüsse für den Datentransfer zwischen der EU und den USA sind weitestgehend eine Kopie der früheren Regelungen:
  • Die Antiterrorgesetzgebung der USA bleibt unangetastet. Substantielle Änderungen am US-Recht gab es nicht. Die Massenüberwachung sowie die Möglichkeit des behördlichen Zugriffs auf Daten von EU-Bürger:innen bleibt weitgehend unverändert.
  • Mit FISA 702 haben nur US-Personen verfassungsmäßige Rechte, EU-Bürger:innen nicht. EU-Bürger:innen können in den USA rechtlich nicht gegen die Speicherung ihrer Daten vorgehen und erhalten keine Auskünfte, welche Daten über sie gespeichert werden.
  • Die Legitimierung des Datentransfers in die USA führt zu einem Wissenstransfer bei der Nutzung von US-Systemen. Dies stellt ein großes Risiko für europäische Unternehmen, Behörden, Institutionen und Privatpersonen dar. Geschäftsgeheimnisse und europäisches Know-how werden unter den Angemessenheitsbeschlüssen in die USA transferiert und damit nicht mehr im europäischen Rechtsraum geschützt. 
alfaview verlässt sich nicht auf die Angemessenheitsbeschlüsse, denn das Trans-Atlantic Data Privacy Framework bietet keine ausreichende rechtliche Grundlage für eine zuverlässige Basis im Rahmen des europäischen Datenschutzes. 

Kommt bald Schrems III?

Ausführliche Informationen zum EU-U.S. Data Privacy Framework sind unter noyb, der Organisation für Recht und Datenschutz, von Max Schrems zu finden unter: