Informationen zur Barrierefreiheit
Informationen zur Barrierefreiheit für die alfaview-Website
Allgemeine Beschreibung:
alfaview ist ein Videokonferenzsystem für virtuelle Zusammenarbeit, das sich insbesondere an mittlere und große Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Behörden richtet. Unsere Software basiert auf einem innovativen Raumkonzept und ermöglicht effiziente, datenschutzkonforme audiovisuelle Kommunikation im digitalen Raum.
Gesetzliche Anforderungen:
Die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen:
alfaview verfolgt das Ziel, allen Nutzer einen möglichst barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Unsere Website ist nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Level AA so gestaltet, dass sie für möglichst viele Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist.Wir bieten verschiedene Bedienungsformen, die sicherstellen, dass unsere Website auch von Nutzer mit physischen oder sensorischen Einschränkungen genutzt werden kann. Die folgenden Maßnahmen stellen sicher, dass unsere Website für möglichst viele Menschen unabhängig von Einschränkungen zugänglich ist:
- Visuelle Alternativen: Alle Inhalte sind ohne Farbunterscheidung zugänglich und es gibt Textalternativen für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen.
- Manuelle Interaktionsmöglichkeiten: Unsere digitalen Inhalte sind ohne feinmotorische Steuerung und ohne erhebliche Handmuskelkraft nutzbar.
- Schutz vor visuellen Reizen: Wir vermeiden visuelle Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten.
- Privatsphäre beim Einsatz von Barrierefreiheitsfunktionen: Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen gewährleisten die Privatsphäre unserer Nutzer.
Unsere digitalen Angebote werden laufend geprüft und weiterentwickelt, um den aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit gerecht zu werden. Wir orientieren uns an anerkannten Standards und evaluieren regelmäßig neue technische Möglichkeiten zur Optimierung.
Barrieren können uns per E-Mail an info@alfaview.com gemeldet werden.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Bis zur formalen Errichtung der MLBF übernimmt diese Rolle das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon 0391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Informationen zur Barrierefreiheit für den alfaview-Client
Allgemeine Beschreibung:
Der alfaview-Client ist eine App des alfaview-Videokonferenzsystems für virtuelle Zusammenarbeit, die sich insbesondere an mittlere und große Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Behörden richtet. Der alfaview-Client basiert auf einem innovativen Raumkonzept und ermöglicht effiziente, datenschutzkonforme audiovisuelle Kommunikation im digitalen Raum.
Gesetzliche Anforderungen:
Die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen:
alfaview verfolgt das Ziel, allen Nutzer einen möglichst barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Die folgenden Maßnahmen stellen sicher, dass der alfaview-Client für möglichst viele Menschen unabhängig von Einschränkungen zugänglich ist.
Der alfaview-Client ist so gestaltet, dass er für möglichst viele Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist. Wir bieten verschiedene Bedienungsformen, die sicherstellen, dass alfaview auch von Nutzer mit physischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen verwendet werden kann. Dazu gehören:
- Visuelle Alternativen: Alle Inhalte sind ohne Farbunterscheidung zugänglich und es gibt Textalternativen für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen.
- Auditive Alternativen: Unsere Funktionen erfordern kein Hörvermögen und bieten erweiterte Audiofähigkeiten für Nutzer mit Hörbeeinträchtigungen.
- Manuelle Interaktionsmöglichkeiten: Der alfaview-Client ist ohne feinmotorische Steuerung und ohne erhebliche Handmuskelkraft nutzbar.
- Privatsphäre beim Einsatz von Barrierefreiheitsfunktionen: Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen gewährleisten die Privatsphäre unserer Nutzer.
Der alfaview-Client wird laufend geprüft und weiterentwickelt, um den aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit gerecht zu werden. Wir orientieren uns an anerkannten Standards und evaluieren regelmäßig neue technische Möglichkeiten zur Optimierung.
Sollten bei vorhandenen Funktionen zur Barrierefreiheit Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an info@alfaview.com.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Bis zur formalen Errichtung der MLBF übernimmt diese Rolle das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon 0391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de