Karlsruhe, den 19.07.2022
Keine weitere Duldung von Teams an Schulen in RLP:
alfaview® – DSGVO-konforme und leistungsstarke Alternative aus Deutschland
Die aktuelle Botschaft des Bildungsministeriums und der Datenschutzbehörde in Rheinland-Pfalz ist eindeutig: Rheinland-Pfalz wird die Nutzung von Microsoft Teams an rheinland-pfälzischen Schulen nicht länger dulden, da ihr Einsatz nicht der Datenschutzgrundverordnung entspricht und damit Teams oder andere amerikanische Produkte in Deutschland nicht mehr rechtskonform genutzt werden können.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Kugelmann (Rheinland-Pfalz) argumentiert, dass mittlerweile andere DSGVO-konforme Systeme für Schulen zur Verfügung stehen, die als Alternative zu den Produkten aus dem Silicon Valley genutzt werden können.
Hintergrund der Entscheidung aus Rheinland-Pfalz ist die Umsetzung des EuGH-Urteils, in welcher eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA für rechtswidrig erklärt wurde (Schrems II). So dürfen beispielsweise Geheimdienste auf die Daten von Nicht-US-Bürgern zugreifen, ohne dass die Betroffenen wirksame Rechtsmittel dagegen einlegen können. Aufgrund des EuGH-Urteils steht bereits seit Juli 2020 fest, dass ein Transfer personenbezogener Daten in die USA auf Grundlage des Privacy-Shield nicht mehr zulässig ist.
Niko Fostiropoulos, Geschäftsführer und Gründer der Videokonferenzsoftware alfaview, zeigt sich erfreut über diese längst überfällige Entscheidung: „Endlich geht ein Land konsequente Schritte in die richtige Richtung und setzt sich für den Schutz der personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern ein“, so Fostiropoulos. Gerade vor dem Hintergrund, dass es leistungsstarke und DSGVO-konforme Videokonferenzsysteme aus Deutschland wie alfaview gibt, ist es fraglich, warum bislang die rechtswidrige Nutzung von US-Systemen wie MS Teams, WebEx oder Zoom geduldet wurde und in vielen Ländern immer noch geduldet wird.
alfaview ist ein Videokonferenzanbieter aus Deutschland, der ausschließlich ISO 27001-zertifizierte Rechenzentren von Unternehmen mit Sitz in Deutschland nutzt. Die Video- und Audioströme sind nach aktuellen Standards (TLS/AES 256) gemäß den aktuellsten BSI-Richtlinien verschlüsselt. alfaview läuft unabhängig von der Teilnehmerzahl stabil und ohne Latenzen auf allen gängigen Plattformen und kann rechtssicher an Schulen und Behörden genutzt werden. Institutionen wie das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt, die Universität Stuttgart, der Landtag Thüringen, das Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst in Baden-Württemberg oder die Stadt Karlsruhe nutzen bereits erfolgreich alfaview.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat alfaview im Rahmen der Prüfung verschiedener Videokonferenzanbieter mit der maximalen Anzahl von vier grünen Ampeln ausgezeichnet. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg listet in seiner kürzlich erschienenen Orientierungshilfe alfaview als DSGVO-konformen Videokonferenzanbieter auf.
Es bleibt abzuwarten, ob weitere Länder nachziehen und endlich einen digitalen Unterricht auf rechtskonformer Grundlage durchsetzen. Eltern und Schüler:innen sind in dieser Situation machtlos und haben kaum rechtliche Möglichkeiten, sich für den Schutz ihrer Daten starkzumachen. alfaview wäre in der Lage, den Unterricht an allen Schulen in Deutschland DSGVO-konform zu digitalisieren – es braucht hierfür jedoch eine klare Linie der Länder, denn das Verbot der Nutzung rechtswidriger Systeme muss durch das Bildungsministerium und die Landesdatenschutzbehörde, wie in Rheinland-Pfalz, konsequent vorgegeben und eingefordert werden.
alfaview hat sich in einem Brief an alle Bildungsministerien und Landesdatenschutzbeauftragten der Länder mit der folgenden Botschaft gewandt: Es gibt hervorragende Videokonferenzsysteme aus Deutschland, die zu 100% DSGVO-konform genutzt werden können – es erfordert jedoch die Initiative der zuständigen Landesbehörden, diesen Weg auch konsequent gehen zu wollen.
Mit alfaview ist ein zuverlässiger digitaler Unterricht an bundesweit allen Schulen möglich – ausfallsicher, rechtskonform und kosteneffizient.
Weitere Informationen:
Offener Brief
Merkblatt Datenschutz alfaview
Merkblatt Referenzen
Hintergrund der Entscheidung aus Rheinland-Pfalz ist die Umsetzung des EuGH-Urteils, in welcher eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA für rechtswidrig erklärt wurde (Schrems II). So dürfen beispielsweise Geheimdienste auf die Daten von Nicht-US-Bürgern zugreifen, ohne dass die Betroffenen wirksame Rechtsmittel dagegen einlegen können. Aufgrund des EuGH-Urteils steht bereits seit Juli 2020 fest, dass ein Transfer personenbezogener Daten in die USA auf Grundlage des Privacy-Shield nicht mehr zulässig ist.
Niko Fostiropoulos, Geschäftsführer und Gründer der Videokonferenzsoftware alfaview, zeigt sich erfreut über diese längst überfällige Entscheidung: „Endlich geht ein Land konsequente Schritte in die richtige Richtung und setzt sich für den Schutz der personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern ein“, so Fostiropoulos. Gerade vor dem Hintergrund, dass es leistungsstarke und DSGVO-konforme Videokonferenzsysteme aus Deutschland wie alfaview gibt, ist es fraglich, warum bislang die rechtswidrige Nutzung von US-Systemen wie MS Teams, WebEx oder Zoom geduldet wurde und in vielen Ländern immer noch geduldet wird.
alfaview ist ein Videokonferenzanbieter aus Deutschland, der ausschließlich ISO 27001-zertifizierte Rechenzentren von Unternehmen mit Sitz in Deutschland nutzt. Die Video- und Audioströme sind nach aktuellen Standards (TLS/AES 256) gemäß den aktuellsten BSI-Richtlinien verschlüsselt. alfaview läuft unabhängig von der Teilnehmerzahl stabil und ohne Latenzen auf allen gängigen Plattformen und kann rechtssicher an Schulen und Behörden genutzt werden. Institutionen wie das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt, die Universität Stuttgart, der Landtag Thüringen, das Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst in Baden-Württemberg oder die Stadt Karlsruhe nutzen bereits erfolgreich alfaview.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat alfaview im Rahmen der Prüfung verschiedener Videokonferenzanbieter mit der maximalen Anzahl von vier grünen Ampeln ausgezeichnet. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg listet in seiner kürzlich erschienenen Orientierungshilfe alfaview als DSGVO-konformen Videokonferenzanbieter auf.
Es bleibt abzuwarten, ob weitere Länder nachziehen und endlich einen digitalen Unterricht auf rechtskonformer Grundlage durchsetzen. Eltern und Schüler:innen sind in dieser Situation machtlos und haben kaum rechtliche Möglichkeiten, sich für den Schutz ihrer Daten starkzumachen. alfaview wäre in der Lage, den Unterricht an allen Schulen in Deutschland DSGVO-konform zu digitalisieren – es braucht hierfür jedoch eine klare Linie der Länder, denn das Verbot der Nutzung rechtswidriger Systeme muss durch das Bildungsministerium und die Landesdatenschutzbehörde, wie in Rheinland-Pfalz, konsequent vorgegeben und eingefordert werden.
alfaview hat sich in einem Brief an alle Bildungsministerien und Landesdatenschutzbeauftragten der Länder mit der folgenden Botschaft gewandt: Es gibt hervorragende Videokonferenzsysteme aus Deutschland, die zu 100% DSGVO-konform genutzt werden können – es erfordert jedoch die Initiative der zuständigen Landesbehörden, diesen Weg auch konsequent gehen zu wollen.
Mit alfaview ist ein zuverlässiger digitaler Unterricht an bundesweit allen Schulen möglich – ausfallsicher, rechtskonform und kosteneffizient.
Weitere Informationen:
Offener Brief
Merkblatt Datenschutz alfaview
Merkblatt Referenzen
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Pressemeldung: Keine weitere Duldung von Teams an Schulen in RLP:
alfaview® – DSGVO-konforme und leistungsstarke Alternative aus Deutschland
alfaview® – DSGVO-konforme und leistungsstarke Alternative aus Deutschland
29.06.2022
PDF, 262 KB
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