zur Verfügung stellen, über welche der Zugang zu den Konferenzräumen ermöglicht wird. Die Applikation für den Gebrauch durch die Teilnehmer von alfaview kann auch direkt zum Download durch den Teilnehmer angeboten werden, auf welche der Teilnehmer über das Internet unter
www.alfaview.com zugreifen kann. Zur Teilnahme wird unter diesem
Link die Software heruntergeladen, mehr Informationen im
Support-Center. Die Anerkennung der entsprechenden zugänglichen
AGB für die jeweilige Applikation ist Voraussetzung für das Herunterladen und die Nutzung der jeweiligen Applikation.
3. alfaview betreibt die Software auf Servern und hält sie zur Erbringung der alfaview-Leistungen gegenüber dem Kunden als gemanagte Plattform bereit. alfaview ist nicht verpflichtet, die Software auf einem eigenen Server bereitzuhalten.
4. Die Verfügbarkeit der Leistungen von alfaview lag in der Vergangenheit meist bei 99,9 %. Doch ob- wohl alfaview stets bemüht ist, die Leistungen ständig verfügbar zu halten, kann diesbezüglich keine Gewähr/Zusicherung gegeben werden. Die Verpflichtung zur Leistung ist daher erfüllt, wenn dem Kunden die Nutzung in einem Jahresmittel von 98 % zur Verfügung steht.
Darüber hinaus können insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von alfaview stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Leistungen führen, für die alfaview nicht haftet. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die von Dritten bezogen werden. Zudem ist die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet abhängig von nachgelagerten Datenleitungen, auf die alfaview keinen Einfluss hat und daher auch für diese keine Gewähr übernehmen kann. Insbesondere haftet alfaview nicht bei Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die alfaview nicht zu vertreten hat und die die Leistungen von alfaview wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
5. alfaview behält sich vor, nach eigenem Ermessen sowohl für die Serversoftware als auch die Applikationen die jeweiligen Programmstände zu aktualisieren, erweitern, verbessern oder zu modifizieren. Die jeweils aktuellste Applikationsversion wird
hier bereitgestellt. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Konferenzteilnehmer die aktuellste Version der Applikation zu installieren. alfaview unterliegt jedoch ausdrücklich keiner Pflicht zur Aktualisierung, Erweiterung, Verbesserung oder Modifizierung.
6. Etwaige weitere Leistungen, z.B. Entwicklungs-, Support-, Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und / oder Schulungsleistungen sowie Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen, welche alfaview im Zusammenhang mit den alfaview- Leistungen erbringen kann, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien in Textform und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.