Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Nutzung der alfaview-Leistungen

zwischen

der alfaview gmbh, Kriegsstr. 100, 76133 Karlsruhe,
Deutschland vertreten durch Niko Fostiropoulos
(„alfaview“)

und

dem Nutzer
(der „Nutzer“).

1. Geltungsbereich

1. Für diese Bestellung zwischen alfaview und dem Nutzer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, alfaview stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Die Leistungen von alfaview richten sich ausschließlich an Nutzer, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, somit natürliche Personen sind, welche diesen Vertrag nicht zu Zwecken abschließt, die überwiegend ihrer gewerblichen oder ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können („Verbraucher“).

3. Unternehmer und Selbstständige gem. § 14 BGB („Unternehmer“) sind nur im Umfang einer Evaluationslizenz berechtigt, die Leistungen zu Testzwecken zu nutzen. Unternehmern ist eine kommerzielle Nutzung des Tarifs alfaview® free untersagt. Für eine kommerzielle Nutzung/Implementierung im Geschäftsbetrieb, die über Testzwecke hinausgeht, stehen dem Unternehmer je nach Bedarf verschiedene Tarife zur Verfügung. 

2. Vertragsschluss

1. Der Nutzer ist an seine Bestellung zwei Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Bestellung bei alfaview. Die Kundenbetreuung sowie die Mitarbeiter des Vertriebsteams von alfaview haben Empfangsvollmacht.

2. Der Vertrag über die Nutzung der alfaview-Leistungen ist geschlossen, wenn alfaview die Annahme der Bestellung des Nutzers innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist in Textform, in Form einer Bestellbestätigung, bestätigt oder dem Nutzer die Zugangsdaten zur Nutzung der alfaview-Leistungen zur Verfügung stellt.

3. Die AGB gelten auch für solche Verträge, die online über die alfaview-Website geschlossen werden. Die Darstellung der Leistungen auf der Website von alfaview sowie die Zurverfügungstellung der Software zum Download und der Download der Software selbst stellen in diesem Fall noch keine rechtlich bindenden Erklärungen dar. Der Vertrag kommt vielmehr erst dadurch zustande, dass der Nutzer im Rahmen seiner Registrierung oder nach Abschluss seiner Registrierung im Rahmen seiner erstmaligen Anmeldung mit den von alfaview überlassenen Zugangsdaten der Geltung dieser AGB zustimmt. Der Vertrag mit einem durch den Nutzer als Gast eingeladenen Konferenzteilnehmer kommt mit Bestätigung der AGB durch den Gast im Zuge des Betretens des Konferenzraumes zustande. alfaview stellt dem Nutzer seine individuellen Vertragsdaten auf Anfrage zur Verfügung. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auch über die Website von alfaview abrufbar und ausdruckbar. Verträge über die Webseite von alfaview werden in deutscher Sprache geschlossen.

3. Gegenstand

1. alfaview® free ist eine Konferenzlösung, die es ermöglicht, Online-Meetings mit Live-Videoübertragung kostenlos abzuhalten. Dabei können die Nutzer in den Konferenzräumen von alfaview® mit Video und Audio vernetzt und übertragen werden („alfaview® Konferenzraum“). Gegenstand dieses Vertrags ist damit die zeitlich unbestimmte, unentgeltliche, auf den nicht-kommerziellen Gebrauch beschränkte Bereitstellung eines virtuellen Konferenzraums, der zu Grunde liegenden Software („Software“) und der von alfaview zum Download und zur Installation angebotenen Applikationen („Applikation“) (zusammen oder einzeln auch die „alfaview-Leistungen“). Die Software ermöglicht sowohl Audio- und Videoübertragung als auch das Übertragen von Dokumenten und anderen Bildschirminhalten durch mehrere Teilnehmer und damit die Organisation und Durchführung virtueller Konferenzen.

2. Bestandteil des Funktionsumfangs eines alfaview® Konferenzraums ist eine (optional nutzbare) Funktion zur Transkription, also einer automatisierten Verschriftlichung der gesprochenen Audio-Inhalte, und deren Übersetzung. Diese Funktion kann vom Raum-Administrator freigegeben werden, ist standardmäßig deaktiviert und muss vom Moderator aktiv eingeschaltet werden. Der Moderator stellt dabei sicher, dass alle Teilnehmer einer Konferenz mit der Transkription der gesprochenen Inhalte einverstanden sind, bevor er die Funktion aktiviert. Wenn die Funktion aktiviert ist, werden die gesprochenen Inhalte zur Laufzeit transkribiert und der Text - vergleichbar mit einem Chat-Feld – den Teilnehmern während der Konferenz angezeigt. Die Transkription kann vom Moderator jederzeit gestoppt werden. Es ist möglich, den transkribierten Text in eine Zwischenablage zu kopieren, um mit der Kopie des Textes beispielsweise ein Protokoll des Meetings abzuspeichern.

alfaview stellt die Transkriptionsfunktion als integralen Bestandteil zunächst ohne zusätzliche Kosten als Beta-Version bis zum 31.12.2023 bereit. alfaview behält sich jedoch vor, die Transkription und die Übersetzung zu einem späteren Zeitpunkt kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen oder die Funktion frühzeitig einzustellen, sofern es technische Gründe erfordern.

3. Die Nutzung von alfaview® free erlaubt eine Raumgröße von maximal 50 Teilnehmern. Der Nutzer kann dabei nur über einen Raum verfügen. Der Nutzer kann die Konferenzraumteilnehmer per Link in den alfaview® Konferenzraum einladen („Gastlink“). Die Buchung des alfaview® Konferenzraums findet auf der Website von alfaview unter alfaview.com statt. Nach Buchung des alfaview® Konferenzraums wird ein Einladungslink generiert. Die Nutzung eines Gastlinks ermöglicht und gestattet nicht die Verfügung über einen eigenen Konferenzraum, sondern lediglich die Teilnahme an der Konferenz, zu der der Gast eingeladen wurde.

4. alfaview weist darauf hin, dass nach 24 Stunden ununterbrochener Nutzung eines Zugangs aus technischen Gründen ein Abbruch der Verbindung erfolgt. Eine sofortige Wiedereinwahl ist möglich.

4. Aufgaben von alfaview

1. alfaview wird dem Nutzer Zugangsdaten zu dem vom Nutzer gebuchten alfaview® Konferenzraum zur Verfügung stellen, womit der Nutzer den alfaview® Konferenzraum betreten kann. Soweit hierzu erforderlich, wird alfaview dem Nutzer auch eine Applikation zum Download und zur Installation auf dem System des Nutzers zur Verfügung stellen. Zur Teilnahme wird unter diesem Link die Software heruntergeladen („Software“). Mehr Informationen finden Sie im Support-Center.

2. alfaview betreibt die Software auf Servern und hält sie zur Erbringung der alfaview-Leistungen gegenüber dem Nutzer als gemanagte Plattform bereit. alfaview ist nicht verpflichtet, die Software auf einem eigenen Server bereitzuhalten.

3. alfaview behält sich vor, nach eigenem Ermessen sowohl für die Serversoftware als auch die Applikationen die jeweiligen Programmstände zu aktualisieren, erweitern, verbessern oder zu modifizieren. Die jeweils aktuellste Applikationsversion wird unter diesem Link bereitgestellt. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Konferenzteilnehmer die aktuellste Version der Applikation zu installieren. alfaview unterliegt jedoch ausdrücklich keiner Pflicht zur Aktualisierung, Erweiterungen, Verbesserungen oder Modifizierungen.

4. Im Rahmen der Bereitstellung von alfaview® free erfolgt insbesondere keine Wartung der Software. Dies gilt auch für die Lieferung von Updates.

5. alfaview behält sich das Recht vor, die Bereitstellung von alfaview® free zu jedem Zeitpunkt und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder einzustellen. Das bedeutet, der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit der kostenfreien Leistungen, insbesondere erhält er zu keiner Zeit einen verbindlichen Anspruch auf die kostenlose Nutzung des alfaview® Konferenzraums.

6. Beschreibungen der alfaview-Leistungen, der Software und der Applikationen gelten nicht als eine Beschaffenheitsgarantie.

5. Aufgaben der Nutzer

1. Die von alfaview angebotenen Leistungen dürfen ausdrücklich nicht für einen Einsatzzweck genutzt werden, bei welchen aus Produkt- oder Personensicherheitsgründen Schäden möglich sind, wie etwa im medizinischen Bereich, im Bereich der Luftfahrt, Luftverkehr, für militärische Einsatzzwecke etc. alfaview haftet nicht für Schäden, wenn eine Anwendung in diesen o.g. Bereichen jeweils stattgefunden hat.

2. Der Nutzer räumt alfaview ein einfaches Nutzungsrecht an den Inhalten der Konferenz ein, soweit dies zur ordnungsgemäßen Bereitstellung der alfaview-Leistungen erforderlich ist, etwa hinsichtlich der Übertragung und Verschlüsselung von Audio- und Video-Inhalten sowie der Transkription von Audiodaten. Mit Aktivierung der Transkriptionsfunktion willigt der Nutzer in die Transkription des gesprochenen Wortes ein und bestätigt gleichzeitig, dass er sichergestellt hat, dass alle Teilnehmer einer Konferenz ihre diesbezügliche Einwilligung vor Aktivierung der Funktion erteilt haben, und dass er befugt ist, alfaview alle zur Vertragserfüllung notwendigen Rechte (insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Bearbeitung sowie ggf. das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung und Wiedergabe, sofern die Teilnehmer nicht persönlich untereinander verbunden sind) an den transkribierten Inhalten unentgeltlich einzuräumen. Zuvor anonymisierte Sprachschnipsel von der Dauer von 30 Sekunden und die dazugehörige Transkription werden zudem dauerhaft von der Unterauftragnehmerin EML Speech Technology GmbH verwendet, um die Sprachmodelle und die Qualität der Transkription im Sinne des Nutzers dauerhaft und ständig zu verbessern. Der Nutzer sichert zu, dass die Transkription der gesprochenen Inhalte in dem beschriebenen Umfang und zu den vorstehend beschriebenen Zwecken keine Rechte Dritter, insbesondere anderer Konferenzteilnehmer, verletzt.

3. Der Nutzer verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um einen nicht autorisierten Zugriff Dritter auf die Software und die Applikationen in seiner Einflusssphäre zu verhindern, insbesondere indem er bei der Nutzung des Logins und hinsichtlich der Login-Daten angemessene Sicherheitsvorkehrungen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik einhält.

4. Der Nutzer verpflichtet sich alfaview-Leistungen ausschließlich unter den jeweils durch alfaview vorgegebenen Kennzeichen zu verwenden, derzeit die Marke alfaview®. Eine weitergehende Verwendung der Kennzeichen von alfaview in einer nicht durch diese AGB gestatteten Weise ist unzulässig.

5. Der Nutzer hat die technischen Mindestanforderungen („Systemanforderungen“) hinsichtlich IT-Infrastruktur (Hardware/Netzwerk/Konfiguration/kollidierende Software) einzuhalten. Diese können jederzeit unter diesem Link eingesehen werden. Die Systemanforderung können im Zuge von Updates der Programmstände angepasst werden. Für die Einhaltung der Systemanforderungen übernimmt alfaview keine Verantwortung. Werden die Systemanforderungen durch den Nutzer nicht eingehalten, kann es zu Funktionsbeeinträchtigungen der alfaview-Leistungen kommen.

6. Der Nutzer ist zudem ausschließlich für die in den Konferenzen besprochenen, gezeigten oder auf sonstige Weise präsentierten oder ausgetauschten Inhalte rechtlich ausschließlich und uneingeschränkt selbst verantwortlich. Der Nutzer garantiert, dass er selbst durch die in den Konferenzen besprochenen, gezeigten oder auf sonstige Weise präsentierten oder ausgetauschten Inhalte nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter, wie insbesondere Urheberrechte, verstößt und geltendes Recht (z. B. Strafrecht und Jugendschutzrecht) beachtet. Außerdem gewährleistet er, ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben/Aussagen zu machen.

7. Insbesondere verpflichtet der Nutzer sich, die alfaview-Leistungen nur für rechtmäßige Zwecke und insbesondere nicht für folgende Zwecke weder selbst zu nutzen noch andere Personen zu einer Nutzung für solche Zwecke zu veranlassen oder dies zu versuchen:
a. Betrügerische oder sonstige illegale Aktivitäten oder die Aufforderung hierzu, die gegen geltendes Recht verstoßen;
b. Beeinträchtigung oder Anmaßung von geistigem Eigentum wie Urheberrechten, Marken, Eigentumsrechten, Lizenzrechten oder Schutzrechten auf rechtmäßige Inhalte;
c. Nutzung, Speicherung, Freigabe, Hosting, Kopieren, Weitergabe, Anzeige, Veröffentlichung, Übertragung oder Versendung von Inhalten, die als Beleidigung, Aufhetzung, Anstachelung zum Hass, Verleumdung, Diskriminierung, Verunglimpfung einer Weltanschauung, Verletzung der Privatsphäre, schädlich für andere oder auf andere Weise für anstößig gehalten werden könnten;
d. Zugriff auf fremde Computer oder Kommunikationssysteme/Netzwerke, Softwareanwendungen ohne Genehmigung des Berechtigten einschließlich Denial of Service (DoS), unbefugtem Überwachen oder Crawling, Verbreitung von Malware (z. B. Viren, Trojaner, Ransomware, Zeitbomben, Spyware, Adware oder Cancelbots)
e. Verbreitung unerwünschter, unaufgeforderter oder beleidigender E-Mails oder anderer Nachrichten, Werbemaßnahmen, Anzeigen oder Forderungen (auch bekannt unter Spam);
f. Ändern, Fälschen oder Verschleiern von E-Mail-Überschriften oder das Annehmen der Identität eines Absenders ohne dessen ausdrückliche Einwilligung;
g. Beeinträchtigungen der Sicherheitseinrichtungen von alfaview
8. alfaview behält sich vor, übernimmt jedoch keinerlei Verpflichtung, Verstöße gegen diesen Vertrag zu überwachen und zu untersuchen. alfaview führt ansonsten keine – auch keine stichprobenartigen – Kontrollen der Inhalte der Konferenzen durch; dies gilt auch für die transkribierten Inhalte. Ein Mithören der Konferenzen durch alfaview (etwa im Sinne eines unsichtbaren Teilnehmers) findet nicht statt. alfaview tritt Konferenzen ansonsten nur zu nach vorheriger Abstimmung bei.

9. Jeder Verstoß des Nutzers gegen die in dieser Ziffer 5 (Aufgaben der Nutzer) beschriebenen Pflichten, stellt einen wesentlichen Verstoß im Sinne dieses Vertrages dar. alfaview ist daher im Fall von Verstößen und jeder rechtswidrigen oder bestimmungswidrigen Verwendung der alfaview-Leistungen berechtigt, nach eigenem Ermessen insbesondere (jedoch nicht abschließend) folgende Maßnahmen zu ergreifen:
a. Ausspruch von Abmahnungen;
b. Vorübergehende oder dauerhafte Beendigung der Erbringung der alfaview-Leistungen gegenüber dem Nutzer;
c. Geltendmachung der durch den Verstoß entstehenden Kosten einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung;
d. Einleitung oder Vornahme weiterer rechtlicher Maßnahmen gegen den verstoßenden Nutzer und/oder
e. Offenlegung der Informationen gegenüber Vollzugsbehörden nach billigem Ermessen von alfaview. Hierbei übernimmt alfaview keinerlei Haftung für Maßnahmen, die als Reaktion auf den Verstoß gegen diese Richtlinien ergriffen werden.

6. Nutzungsrechte

1. alfaview gewährt dem Nutzer eine Lizenz zur Nutzung gemäß Ziffer 3 Unterpunkt 1 der alfaview-Leistungen in dem Umfang, der zur Nutzung der von ihm unter Ziffer 3 in Anspruch genommenen Leistungen erforderlich ist. Insbesondere ist der Nutzer berechtigt die Applikation zu downloaden, zu speichern und zu installieren.

2. alfaview weist darauf hin, dass Software von Drittanbietern zur Leistungserbringung genutzt wird.

3. Die Lizenz an den alfaview Leistungen wird in Form einer nicht-exklusiven, auf einen unbestimmten Zeitraum und auf den Nutzer beschränkten, unübertragbaren, nicht unterlizenzierbaren widerruflichen und kündbaren Lizenz erteilt. Nutzungsrechte in darüberhinausgehendem Umfang, etwa an der Software, an Applikationen oder Code, insbesondere dem Quellcode der Software oder der Applikationen oder an den Betriebssystemen der Server, auf welchen die Software von alfaview betrieben wird, werden dem Nutzer ausdrücklich nicht eingeräumt. Dies gilt nicht für enthaltene Open Source Software oder sonstige Komponenten Dritter. Hinsichtlich dieser Programmteile steht dem Nutzer lediglich ein einfaches Nutzungsrecht zu, das ihn zur bestimmungsgemäßen Nutzung berechtigt.

4. Der Nutzer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, im Rahmen der von ihm ausgewählten Konferenzraumgrößen, Teilnehmer zu den vom Nutzer gebuchten Konferenzen einzuladen. Die eingeladenen Teilnehmer müssen den AGB von alfaview zustimmen. alfaview ist nicht verpflichtet eingeladenen Teilnehmern den Zugang zu den Konferenzen zu gewähren. Nach Zustimmung zu den AGB erhalten die eingeladenen Teilnehmer einen auf die Konferenz beschränkten Zugangscode. Der Nutzer kann entscheiden, wie lange der Zugangscode für den Teilnehmer gültig bleibt.

5. Weiterhin ist der Nutzer nicht berechtigt, die Software oder die Applikationen oder Teile davon
a. über den Vertragszweck hinaus zu speichern oder zu vervielfältigen,
b. an Dritte zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen,
c. zu ändern oder zu ergänzen,
d. zu analysieren oder zu disassemblieren oder sie analysieren oder disassemblieren zu lassen, und/oder
e. als Grundlage für die Erstellung anderer Werke zu verwenden oder deren Funktionen zu kopieren.

7. Haftung

1. alfaview haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, und der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Des Weiteren haftet alfaview, soweit es sich um eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) handelt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet alfaview für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren. Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche.

2. Die Haftung auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes sowie sonstiger zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.

3. Für einen von alfaview verursachten Verlust von Daten des Nutzers oder von Daten auf Systemen des Nutzers haftet alfaview nur bei eigenem Verschulden und nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung typischerweise angefallen wäre.

4. Für vom Nutzer erstellte Inhalte übernimmt alfaview nicht die inhaltliche Verantwortung. Für alfaview besteht keine Pflicht, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. alfaview macht sich Inhalte der Konferenzen und Konferenzteilnehmer nicht zu Eigen. Ferner übernimmt alfaview auch keine Verantwortung für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit oder eine bestimmte Qualität der maschinell erstellten Transkriptionen und Übersetzungen (insbesondere da diese auch von Einflussfaktoren außerhalb des Verantwortungsbereichs von alfaview abhängt, wie z.B. von der Sprechgeschwindigkeit, Dialekten oder Ausdrucksweise der Teilnehmer usw.).

5. Der Nutzer stellt alfaview darüber hinaus von sämtlichen Ansprüchen Dritter und Schäden frei, die auf einer rechtswidrigen oder bestimmungswidrigen Verwendung der alfaview-Leistungen und/oder der Software und/oder der Applikationen durch den Nutzer oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten beruhen, die mit der Nutzung der alfaview-Leistungen, der Software und/oder der Applikationen im Zusammenhang stehen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung. Dies betrifft insbesondere den Fall, dass die Inhalte vom Nutzer Rechtsverstöße enthalten.

6. Sofern alfaview-Leistungen auf mobilen Geräten genutzt werden, weist alfaview darauf hin, dass keine Haftung dafür übernommen wird, dass Sicherheitsbestimmungen oder –Maßnahmen oder Verkehrsregeln vernachlässigt werden.

7. Sofern und soweit alfaview durch die Verwendung von Open Source Software (OSS) im Rahmen von alfaview® verpflichtet ist, gegenüber Dritten auf die für eingebundene OSS-Komponenten geltenden Lizenzbedingungen hinzuweisen, bleiben hiervon sämtliche zwischen alfaview und dem Nutzer bestehenden Vereinbarungen einschließlich dieser Bestimmungen unberührt. Die im Rahmen von alfaview® verwendeten OSS-Komponenten sowie die jeweils für sie geltenden Lizenzbedingungen sind in Anhang 1 und Anhang 2 einsehbar.

8. Datenschutz

1. alfaview nutzt die zur Verfügung gestellten personenbezogene Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adresse), gem. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages.

2. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch alfaview, die durch den Besuch der Webseite - und/oder die Nutzung von alfaview erhoben werden, gilt die einzusehende Datenschutzerklärung. Bei der Nutzung der Konferenzlösung alfaview® von natürlichen Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten verarbeitet alfaview personenbezogene Daten eigenverantwortlich; die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist nicht anwendbar. In allen sonstigen Fällen verarbeitet alfaview personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO entsprechend der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO welche als Anlage zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil wird.

3. alfaview ist nicht verpflichtet, die Leistungen auf einem eigenen Server bereitzuhalten, sondern kann Leistungen Dritter hierfür in Anspruch nehmen. Die für die Leistungserbringung notwendigen Dienste werden ausschließlich auf Servern innerhalb der EU gehostet.

4. Eine Weitergabe, ein Verkauf oder sonstige Übermittlung der personenbezogenen Daten des Nutzers an Dritte erfolgt darüber hinaus nicht, es sei denn, dass:
a. dies zum Zwecke der Vertragsdurchführung, -abwicklung erforderlich ist,
b. dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder
c. der Nutzer zuvor eingewilligt hat.
5. alfaview kann dem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der alfaview-Leistungen Informationen und/oder Nachrichten per E-Mail zukommen lassen. Dieses Recht umfasst nicht die Übermittlung von Werbung durch alfaview an den Nutzer.

6. Wenn der Nutzer seine Einwilligung in Werbung erteilt hat, verwendet alfaview die Informationen darüber und über die Abwicklung der vom Nutzer gewünschten Leistungen hinaus auch, um dem Nutzer gelegentlich per Post für ihn auf Basis seiner Daten interessante Neuigkeiten und Hinweise über das Unternehmen oder Waren- und Dienstleistungsangebot von alfaview, die sich an seinen individuellen Interessen ausrichten, zukommen zu lassen und verwendet seine Daten zur dafür notwendigen Auswertung. Hierfür ist es technisch ggf. nötig, dass alfaview die anfallenden sowie angegebenen Daten in Nutzungsprofilen zusammenfasst und diese zu vorgenannten Zwecken auswertet. Dies erfolgt lediglich intern und nur zu vorgenannten Zwecken. Seine diesbezügliche Einwilligung kann der Nutzer jederzeit gegenüber news@alfaview.com widerrufen. Hat der Nutzer seine Einwilligung nicht erklärt oder widerruft er diese, findet eine Datennutzung nach dem vorstehenden Absatz nicht statt. Selbstverständlich kann er aber die Leistungen von alfaview nutzen.

7. Wenn der Nutzer eingewilligt hat, kann alfaview dem Nutzer aktuelle Informationen und interessante Angebote per Newsletter zusenden. Diese Einwilligung zur Nutzung der E-Mail-Adresse für Werbezwecke kann der Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und den Newsletter abbestellen, indem er den Link „Abmelden“ am Ende des Newsletters anklickt oder eine E-Mail mit dem Betreff „unsubscribe“ an news@alfaview.com schickt.

9. Pflichtinformationen für Verbraucher

1. alfaview räumt dem Nutzer, der Verbraucher ist, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung ein.
1.1 Widerrufsbelehrung
1.1.1 Widerrufsrecht
1.1.1.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
1.1.1.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (alfaview gmbh, Kriegsstr. 100, 76133 Karlsruhe, Deutschland, Telefon: +49 721 35450-450, Telefax: +49 721 35450-69, E-Mail: info@alfaview.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
1.1.1.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
1.1.2 Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Ende der
Widerrufsbelehrung.
1.2 Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An alfaview gmbh, Kriegsstr. 100, 76133 Karlsruhe, Deutschland, Telefax: +49 721 35450-69,
E-Mail: info@alfaview.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am: ______________
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Datum
2. Als Online-Unternehmen sind wir verpflichtet, Sie als Verbraucher auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese OS-Plattform ist über folgenden Link erreichbar. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle allerdings nicht teil.

10. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.

2. Diese AGB und die darin erwähnten weiteren Bestimmungen enthalten alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bezüglich des Gegenstandes dieses Vertragsverhältnisses. Etwaige frühere Vereinbarungen werden hiermit gegenstandslos.

3. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und UN-Kaufrechts anzuwenden.

4. Zudem hat alfaview das Recht, einseitig die AGB nachträglich anzupassen, wenn eine Änderung der Marktverhältnisse, bestimmte gesetzliche Vorgaben oder eine höchstrichterliche Rechtsprechung eine Anpassung der AGB notwendig machen. Eine Anpassung wird jeweils nur in dem Umfang vorgenommen, wie die in Satz 1 dieses Absatzes aufgeführten vorab nicht vorhersehbaren Ereignisse eine Anpassung erforderlich machen. alfaview ist nur berechtigt, diese AGB unter der Bedingung zu ändern, dass sie dies dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitteilt. Der Nutzer kann der Änderung mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf hat alfaview ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.

5. Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteil: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO
Stand: Juli 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Nutzung der alfaview-Leistungen

zwischen 
der alfaview gmbh, Kriegsstr. 100, 76133 Karlsruhe,
Deutschland vertreten durch Niko Fostiropoulos
(„alfaview“) 

und

dem Kunden
(der „Kunde“)

1. Geltungsbereich

1. Für diese Bestellung zwischen alfaview und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, alfaview stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Die Leistungen von alfaview richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

2. Vertragsschluss

1. Der Kunde ist an seine Bestellung, die er auch in Textform abgeben kann, zwei Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Bestellung bei alfaview. Die Kundenbetreuung sowie die Mitarbeiter des Vertriebsteams von alfaview haben Empfangsvollmacht.
2 Der Vertrag über die Nutzung der alfaview-Leistungen ist geschlossen, wenn alfaview die Annahme der Bestellung des Kunden innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist in Textform, in Form einer Bestellbestätigung, bestätigt oder dem Kunden die Zugangsdaten zur Nutzung der alfaview-Leistungen zur Verfügung stellt. Im zuletzt genannten Fall kann der Nutzer von alfaview zusätzlich die Überlassung einer Bestellbestätigung verlangen.

3. Die AGB gelten auch für solche Verträge, die online über die alfaview-Website geschlossen werden. Die Darstellung der Leistungen auf der Website von alfaview sowie die Zurverfügungstellung der Software zum Download und der Download der Software selbst stellen in diesem Fall noch keine rechtlich bindenden Erklärungen dar. Der Vertrag kommt vielmehr erst dadurch zustande, dass der Kunde im Rahmen seiner Registrierung oder nach Abschluss seiner Registrierung im Rahmen seiner erstmaligen Anmeldung mit den von alfaview überlassenen Zugangsdaten der Geltung dieser AGB zustimmt. Der Vertrag mit einem durch den Kunden als Gast eingeladenen Konferenzteilnehmer kommt mit Bestätigung der AGB durch den Gast im Zuge des Betretens des Konferenzraumes zustande. alfaview stellt dem Kunden seine individuellen Vertragsdaten auf Anfrage zur Verfügung. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auch über die Website von alfaview abrufbar und ausdruckbar. Verträge über die Webseite von alfaview werden in deutscher Sprache geschlossen.

4. Hat der Kunde (An-)Zahlungen an alfaview geleistet und kommt der Vertrag nicht zustande, so hat alfaview diese (An-)Zahlungen dem Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.

3. Gegenstand

1. alfaview bietet mit alfaview® eine Konferenzlösung, die es ermöglicht, Online-Meetings mit Live-Videoübertragung abzuhalten. Dabei können die User in den Konferenzräumen von alfaview® mit Video und Audio vernetzt und übertragen werden.

2. Die von alfaview angebotenen Leistungen werden ausdrücklich nicht angeboten, wenn diese in Be- reichen oder für Bereiche genutzt werden sollen, bei welchen potentiell Verletzungen von Leben, Leib oder Gesundheit, insbesondere Personen-/Gesundheitsschäden denkbar sind, also z.B. insbesondere im medizinischen Bereich, im Bereich der Luftfahrt, Luftverkehr, für militärische Einsatzzwecke etc. Für solche o.g. Bereiche, insbesondere bei denen potentiell Verletzungen von Leben, Leib oder Gesundheit und insbesondere Personen-/Gesundheitsschäden denkbar sind, dürfen die angebotenen Leistungen von alfaview ausdrücklich nicht genutzt werden, sodass alfaview insbesondere nicht für Schäden haftet, wenn eine Anwendung in diesem Bereich stattgefunden hat.

3. Gegenstand dieses Vertrags ist damit die auf die Vertragslaufzeit befristete entgeltliche und unentgeltliche (30 tägige Testversion) Bereitstellung virtueller Konferenzräume („Konferenzräume“), der zu Grunde liegenden Software („Software“) und der von alfaview zum Download und zur Installation angebotenen Applikationen („Applikation“) (zusammen oder einzeln auch die „alfaview-Leistungen“).

4. Die Software ermöglicht sowohl Audio- und Videoübertragung als auch das Übertragen von Dokumenten und anderen Bildschirminhalten durch mehrere Teilnehmer und damit die Organisation und Durchführung virtueller Konferenzen, wobei jeweils ein oder mehrere virtuelle Konferenzräume gebucht werden und Konferenzen (sowie die „Teilnehmer“) pro Konferenzraum organisiert werden können. Die Auswahl der Teilnehmer liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

5. Bestandteil des Funktionsumfangs eines alfaview® Konferenzraums ist eine (optional nutzbare) Funktion zur Transkription, also einer automatisierten Verschriftlichung der gesprochenen Audio-Inhalte und deren Übersetzung. Diese Funktion kann vom Raum-Administrator freigegeben werden, ist standardmäßig deaktiviert und muss vom Moderator aktiv eingeschaltet werden. Der Moderator stellt dabei sicher, dass alle Teilnehmer einer Konferenz mit der Transkription der gesprochenen Inhalte einverstanden sind, bevor er die Funktion aktiviert. Wenn die Funktion aktiviert ist, werden die gesprochenen Inhalte zur Laufzeit transkribiert und der Text - vergleichbar mit einem Chat-Feld – den Teilnehmern während der Konferenz angezeigt. Die Transkription kann vom Moderator jederzeit gestoppt werden. Es ist möglich, den transkribierten Text in eine Zwischenablage zu kopieren, um mit der Kopie des Textes beispielsweise ein Protokoll des Meetings abzuspeichern. alfaview stellt die Transkriptionsfunktion als integralen Bestandteil zunächst ohne zusätzliche Kosten als Beta-Version bis zum 31.12.2023 bereit. alfaview behält sich jedoch vor, die Transkription und die Übersetzung zu einem späteren Zeitpunkt kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen oder die Funktion frühzeitig einzustellen, sofern es technische Gründe erfordern.

6. alfaview weist darauf hin, dass nach 24 Stunden ununterbrochener Nutzung eines Zugangs aus technischen Gründen ein Abbruch der Verbindung erfolgt. Eine sofortige Wiedereinwahl ist möglich.

7. Der konkrete Umfang der alfaview-Leistungen ergibt sich aus dem Bestellformular.

4. Pflichten alfaview

1. alfaview wird dem Kunden Zugangsdaten zu den vom Kunden gebuchten Konferenzräumen zur Verfügung stellen, womit der Kunde über die Konferenzräume verfügen kann.

2. Soweit erforderlich wird alfaview dem Kunden auch
a. eine Applikation zum Download und zur Installation auf dem System des Kunden sowie
b. eine Applikation zum Download und zur Installation auf dem System von Teilnehmern
zur Verfügung stellen, über welche der Zugang zu den Konferenzräumen ermöglicht wird. Die Applikation für den Gebrauch durch die Teilnehmer von alfaview kann auch direkt zum Download durch den Teilnehmer angeboten werden, auf welche der Teilnehmer über das Internet unter www.alfaview.com zugreifen kann. Zur Teilnahme wird unter diesem Link die Software heruntergeladen, mehr Informationen im Support-Center. Die Anerkennung der entsprechenden zugänglichen AGB für die jeweilige Applikation ist Voraussetzung für das Herunterladen und die Nutzung der jeweiligen Applikation.

3. alfaview betreibt die Software auf Servern und hält sie zur Erbringung der alfaview-Leistungen gegenüber dem Kunden als gemanagte Plattform bereit. alfaview ist nicht verpflichtet, die Software auf einem eigenen Server bereitzuhalten.

4. Die Verfügbarkeit der Leistungen von alfaview lag in der Vergangenheit meist bei 99,9 %. Doch ob- wohl alfaview stets bemüht ist, die Leistungen ständig verfügbar zu halten, kann diesbezüglich keine Gewähr/Zusicherung gegeben werden. Die Verpflichtung zur Leistung ist daher erfüllt, wenn dem Kunden die Nutzung in einem Jahresmittel von 98 % zur Verfügung steht.

Darüber hinaus können insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von alfaview stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Leistungen führen, für die alfaview nicht haftet. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die von Dritten bezogen werden. Zudem ist die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet abhängig von nachgelagerten Datenleitungen, auf die alfaview keinen Einfluss hat und daher auch für diese keine Gewähr übernehmen kann. Insbesondere haftet alfaview nicht bei Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die alfaview nicht zu vertreten hat und die die Leistungen von alfaview wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

5. alfaview behält sich vor, nach eigenem Ermessen sowohl für die Serversoftware als auch die Applikationen die jeweiligen Programmstände zu aktualisieren, erweitern, verbessern oder zu modifizieren. Die jeweils aktuellste Applikationsversion wird hier bereitgestellt. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Konferenzteilnehmer die aktuellste Version der Applikation zu installieren. alfaview unterliegt jedoch ausdrücklich keiner Pflicht zur Aktualisierung, Erweiterung, Verbesserung oder Modifizierung.

6. Etwaige weitere Leistungen, z.B. Entwicklungs-, Support-, Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und / oder Schulungsleistungen sowie Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen, welche alfaview im Zusammenhang mit den alfaview- Leistungen erbringen kann, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien in Textform und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

5. Nutzungsrechte

1. alfaview gewährt dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung gemäß Abschnitt 5 Unterpunkt 3 der alfaview-Leistungen in dem Umfang, der zur Nutzung der von ihm unter Abschnitt 3. In Anspruch genommenen Leistungen erforderlich ist. Insbesondere ist der Kunde berechtigt die Applikation zu downloaden, zu speichern und zu installieren.

2. alfaview weist darauf hin, dass Software von Drittanbietern zur Leistungserbringung genutzt wird.

3. Die Lizenz an den alfaview Leistungen wird in Form einer nicht-exklusiven, zeitlich auf die gemäß Abschnitt 3 vereinbarte Vertragsdauer und auf den Kunden beschränkten, unübertragbaren, aus- schließlich gemäß Abschnitt 5 Unterpunkt 4 unterlizenzierbaren, widerruflichen, kündbaren Lizenz erteilt. Nutzungsrechte in darüberhinausgehendem Umfang, etwa an der Software, an Applikationen oder Code, insbesondere dem Quellcode der Software oder der Applikationen oder an den Betriebssystemen der Server, auf welchen die Software von alfaview betrieben wird, werden dem Kun-den ausdrücklich nicht eingeräumt. Dies gilt nicht für enthaltene Open Source Software oder sonstige Komponenten Dritter. Hinsichtlich dieser Programmteile steht dem Kunden lediglich ein einfaches Nutzungsrecht zu, das ihn zur bestimmungsgemäßen Nutzung berechtigt.

4. Der Kunde ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, im Rahmen der von ihm ausgewählten Konferenzraumgrößen, Teilnehmer zu den vom Kunden gebuchten Konferenzen einzuladen. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass sämtliche Teilnehmer die Konferenzen und mithin die Software und die Applikationen ausschließlich nach Maßgabe dieser vertraglichen Bedingungen nutzen.
Im Übrigen ist der Kunde zur Erteilung von Sublizenzen nicht berechtigt.

5. Weiterhin ist der Kunde nicht berechtigt, die Software oder die Applikationen oder Teile davon
a. zu speichern oder zu vervielfältigen (es sei denn, Abschnitt 5 Unterpunkt 1-4 gewährt dies ausdrücklich),
b. an Dritte zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen,
c. zu ändern oder zu ergänzen,
d. zu analysieren oder zu disassemblieren oder sie analysieren oder disassemblieren zu lassen, und/oder
e. als Grundlage für die Erstellung anderer Werke zu verwenden oder deren Funktionen zu kopieren.

6. Besondere Testversionen

1. Bei der kostenlosen 30-tägigen Testversion handelt es sich um eine Evaluationslizenz, die ausschließlich für Test- und Demonstrationszwecke genutzt werden darf. Jeder produktive Einsatz ist untersagt. Das Nutzungsrecht wird zeitlich begrenzt für eine Dauer von 30 Tagen eingeräumt, beginnend mit dem Zugriff auf Leistungen. Das Nutzungsrecht erlischt mit Ablauf dieser Frist ohne, dass es einer Kündigung bedarf.

2. Im Rahmen der Evaluationslizenz erfolgt insbesondere keine Wartung der Software. Dies gilt auch für die Lieferung von Updates. Die Leistung wird „wie besehen“ bereitgestellt.

3. Der Kunde erhält zu keiner Zeit Anspruch auf Nutzung der Testversion.

4. alfaview behält sich das Recht vor, die Testversion zu jedem Zeitpunkt und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder einzustellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit der Leistungen.

5. Davon abgesehen gelten alle anderen Bestimmungen. Insbesondere gelten die „Pflichten der Kunden und Teilnehmer“, Abschnitt 7.

7. Pflichten der Kunden und Teilnehmer

1. Der Kunde/Teilnehmer darf die von alfaview angebotenen Leistungen ausdrücklich nicht in Bereichen oder für Bereiche nutzen, bei welchen potentiell Verletzungen von Leben, Leib oder Gesundheit, insbesondere Personen-/Gesundheitsschäden denkbar sind, z.B. insbesondere im medizinischen Bereich, im Bereich der Luftfahrt, Luftverkehr, für militärische Einsatzzwecke etc. Für solche o.g. Bereiche, insbesondere bei denen potentiell Verletzungen von Leben, Leib oder Gesundheit und insbesondere Personen-/Gesundheitsschäden denkbar sind, dürfen die angebotenen Leistungen von alfaview ausdrücklich nicht genutzt werden, sodass alfaview insbesondere nicht für Schäden haftet, wenn eine Anwendung in diesem Bereich stattgefunden hat.

2. Der Kunde/Teilnehmer räumt alfaview ein einfaches Nutzungsrecht an den Inhalten der Konferenz ein, soweit dies zur ordnungsgemäßen Bereitstellung der alfaview-Leistungen erforderlich ist, etwa hinsichtlich der Übertragung und Verschlüsselung von Audio- und Video-Inhalten sowie der Transkription von Audiodaten.

Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die Teilnehmer alfaview in gleicher Weise eine einfache Lizenz einräumen.

Mit Aktivierung der Transkriptionsfunktion willigt der Kunde in die Transkription des gesprochenen Wortes ein und bestätigt gleichzeitig, dass er sichergestellt hat, dass alle Teilnehmer einer Konferenz ihre diesbezügliche Einwilligung vor Aktivierung der Funktion erteilt haben, und dass er befugt ist, alfaview alle zur Vertragserfüllung notwendigen Rechte (insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Bearbeitung sowie ggf. das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung und Wiedergabe, sofern die Teilnehmer nicht persönlich untereinander verbunden sind) an den transkribierten Inhalten unentgeltlich einzuräumen. Zuvor anonymisierte Sprachschnipsel von der Dauer von 30 Sekunden und die dazugehörige Transkription werden zudem dauerhaft von der Unterauftragnehmerin EML Speech Technology GmbH verwendet, um die Sprachmodelle und die Qualität der Transkription im Sinne des Kunden dauerhaft und ständig zu verbessern. Der Kunde sichert zu, dass die Transkription der gesprochenen Inhalte in dem beschriebenen Umfang und zu den vorstehend beschriebenen Zwecken keine Rechte Dritter, insbesondere anderer Konferenzteilnehmer, verletzt.

3. Der Kunde/Teilnehmer verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um einen nicht autorisierten Zugriff Dritter auf die Software und die Applikationen in seiner Einflusssphäre zu verhindern, insbesondere indem er bei der Nutzung des Logins und hinsichtlich der Login-Daten angemessene Sicherheitsvorkehrungen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik einhält.

4. Der Kunde/Teilnehmer verpflichtet sich alfaview-Leistungen ausschließlich unter den jeweils durch alfaview vorgegebenen Kennzeichen zu verwenden, derzeit die Marken alfaview® und alfatraining®. Eine weitergehende Verwendung der Kennzeichen von alfaview in einer nicht durch diese AGB gestatteten Weise ist unzulässig. Eine Bewerbung von alfaview-Leistungen ohne eine Kennzeichnung der Herkunft der alfaview-Leistungen ist unzulässig. Eine Verwendung oder Anmeldung eigener Marken im Zusammenhang mit der Verwendung von alfaview-Leistungen ist nicht gestattet. Vermarktungs- und Werbematerialien von durch alfaview-Leistungen unterstützten Angeboten sind mit dem Zusatz „supported by alfaview®“ oder „powered by alfaview®“ zu versehen.

5. Der Kunde/Teilnehmer übernimmt die Verpflichtung und/oder Verantwortung im Zusammenhang mit der Beschaffung, Vorbereitung und Einstellung der Hardware- und Software-Systeme, welche vom Kunden und/oder den Teilnehmern zur Nutzung der alfaview-Leistungen eingesetzt werden. Der Kunde sollte jeden Teilnehmer vor der Nutzung der alfaview-Leistungen entsprechend einweisen und/oder zur Nutzung des Support-Centers anhalten, welches hier bereitgestellt wird.

6. Der Kunde und die jeweiligen Teilnehmer haben die technischen Mindestanforderungen („Systemanforderungen“) hinsichtlich IT-Infrastruktur (Hardware/Netzwerk/Konfiguration/kollidierende Software) einzuhalten. Diese können jederzeit unter hier eingesehen werden. Die Systemanforderung können im Zuge von Updates der Programmstände angepasst werden. Für die Einhaltung der Systemanforderungen übernimmt alfaview keine Verantwortung. Werden die Systemanforderungen durch einen Teilnehmer nicht eingehalten, kann es zu Funktionsbeeinträchtigungen der alfaview-Leistungen kommen.

7. Der Kunde ist für die Auswahl der Teilnehmer, die er zu den Konferenzen einlädt, ausschließlich selbst verantwortlich.

8. Der Kunde/die Teilnehmer sind zudem ausschließlich für die in den Konferenzen besprochenen, gezeigten oder auf sonstige Weise präsentierten oder ausgetauschten Inhalte rechtlich ausschließlich und uneingeschränkt selbst verantwortlich. Der Kunde garantiert, dass er selbst und die Teilnehmer durch die in den Konferenzen besprochenen, gezeigten oder auf sonstige Weise präsentierten oder ausgetauschten Inhalte nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verstoßen und geltendes Recht (z.B. Strafrecht und Jugendschutzrecht) beachten. Außerdem gewährleistet er, ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben/Aussagen zu machen.

9. Insbesondere verpflichtet der Kunde/Teilnehmer sich, die alfaview-Leistungen nur für rechtmäßige Zwecke und insbesondere für folgende Zwecke weder selbst zu nutzen noch andere Personen zu einer Nutzung für solche Zwecke zu veranlassen oder dies zu versuchen:
a. Betrügerische oder sonstige illegale Aktivitäten oder die Aufforderung hierzu, die gegen geltendes Recht verstoßen;
b. Beeinträchtigung oder Anmaßung von geistigem Eigentum wie Urheberrechten, Marken, Eigentumsrechten, Lizenzrechten oder Schutzrechten auf rechtmäßige Inhalte;
c. Nutzung, Speicherung, Freigabe, Hosting, Kopieren, Weitergabe, Anzeige, Veröffentlichung, Übertragung oder Versendung von Inhalten, die als Beleidigung, Aufhetzung, Anstachelung zum Hass, Verleumdung, Diskriminierung, Verunglimpfung einer Weltanschauung, Verletzung der Privatsphäre, schädlich für andere oder auf andere Weise für anstößig gehalten werden könnten;
d. Zugriff auf fremde Computer oder Kommunikationssysteme/Netzwerke, Softwareanwendungen ohne Genehmigung des Berechtigten einschließlich Denial of Service (DoS), unbefugtem Überwachen oder Crawling, Verbreitung von Malware (z. B. Viren, Trojaner, Ransomware, Zeitbomben, Spyware, Adware oder Cancelbots)
e. Verbreitung unerwünschter, unaufgeforderter oder beleidigender E-Mails oder anderer Nachrichten, Werbemaßnahmen, Anzeigen oder Forderungen („Spam“);
f. Ändern, Fälschen oder Verschleiern von E-Mail-Überschriften oder das Annehmen der Identität eines Absenders ohne dessen ausdrückliche Einwilligung;
g. Beeinträchtigungen der Sicherheitseinrichtungen von alfaview;
10. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Teilnehmer hierüber zu informieren und den Teilnehmern dieselben Verpflichtungen aufzuerlegen.

11. alfaview behält sich vor, übernimmt jedoch keinerlei Verpflichtung, Verstöße gegen diesen Vertrag zu überwachen und zu untersuchen. alfaview führt ansonsten keine – auch keine stichprobenartige – Kontrolle der Inhalte der Konferenzen durch; dies gilt auch für die transkribierten Inhalte. Ein Mithören der Konferenzen durch alfaview (etwa im Sinne eines „unsichtbaren Teilnehmers“) findet nicht statt. alfaview tritt Konferenzen ansonsten nur zu Support-Zwecken und nur nach vorheriger Abstimmung bei.

8. Mängel

1. Bei Mangelhaftigkeit der alfaview-Leistungen, der Software oder der Applikationen stehen dem Kunden die Gewährleistungsrechte gemäß den §§ 536 ff. BGB zu.

2. Soweit eine gesetzliche (mietrechtliche) verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) von alfaview für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der alfaview-Leistungen, der Software oder der Applikationen besteht, wird diese ausgeschlossen.

3. Bei Mangelhaftigkeit der übrigen von alfaview zu erbringenden Leistungen stehen dem Kunden die Gewährleistungsrechte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu.

4. Mängel und Störungen sind alfaview unverzüglich mitzuteilen.

5. Beschreibungen der alfaview-Leistungen, der Software und der Applikationen gelten nicht als eine Beschaffenheitsgarantie, wenn dies nicht gesondert ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

6. Unterbrechungen oder Einschränkungen der Verfügbarkeit auf Grund von insbesondere (s.o. Ab- schnitt 4. (4)) Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelangen sowie Ereignissen, die nicht im Machtbereich von alfaview sondern insbesondere Dritter stehen, berechtigen nicht zur Minderung. Sie werden rechtzeitig, d.h. in der Regel 5 Tage vor ihrem Eintritt, angekündigt.

7. Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der Nichteinhaltung der Pflichten der Kunden oder Teilnehmer (s.o. Abschnitt 7.), insbesondere der Systemvoraussetzungen, IT-Infrastruktur (Hardware/Netz- werk/Konfiguration/kollidierende Software), Anwenderfehlern, fehlerhaften Einstellungen oder Systemen von Kunden/Teilnehmern resultieren, stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für alle weiteren Störungen oder Fehler, die ihre Ursache in der Sphäre der Kunden/Teilnehmer haben, etwa die Nutzung der alfaview-Leistungen im Zusammenhang mit ganz oder teilweise inkompatibler Hardware oder Software oder der Installation von Software, die im Konflikt mit den alfaview-Leistungen stehen. Die Systemanforderungen können jederzeit hier eingesehen werden.

8. Eine Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg der alfaview-Leistungen wird von alfaview nicht übernommen.

9. Ein Recht zur fristlosen Kündigung steht dem Kunden in den Fällen zu, in denen es ihm unter Abwägung der Gesamtumstände nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

9. Haftung

1. alfaview haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („wesentliche Vertragspflichten/Kardinalspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf“). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet alfaview für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.

2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Für Personenschäden und für zugesicherte Eigenschaften/ausdrückliche Garantien haftet alfaview unbeschränkt.

3. Die Haftung auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes sowie sonstiger zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.

4. Der Kunde darf die von alfaview angebotenen Leistungen ausdrücklich nicht in Bereichen oder für Bereiche nutzen, bei welchen potentiell Verletzungen von Leben, Leib oder Gesundheit, insbesondere Personen-/Gesundheitsschäden denkbar sind, z.B. insbesondere im medizinischen Bereich, im Bereich der Luftfahrt, Luftverkehr, für militärische Einsatzzwecke etc. Für solche o.g. Bereiche, ins- besondere bei denen potentiell Verletzungen von Leben, Leib oder Gesundheit und insbesondere Personen-/Gesundheitsschäden denkbar sind, dürfen die angebotenen Leistungen von alfaview ausdrücklich nicht genutzt werden, sodass alfaview insbesondere nicht für Schäden haftet, wenn eine Anwendung in diesem Bereich stattgefunden hat.

5. alfaview haftet nicht für die Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und Qualität datenführender Leitungen und Systeme, die sich außerhalb der Kontrolle von alfaview befinden.

alfaview haftet nicht für Einschränkungen der Verfügbarkeit auf Grund von insbesondere (s.o. Abschnitt 4. (4)) Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelangen sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von alfaview sondern insbesondere Dritter (z.B. Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet) stehen.

Insbesondere haftet alfaview auch nicht, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungspflichten auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsschluss zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie von alfaview nicht zu vertretende Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder die Zerstörung datenführender Leitungen.

6. Für einen von alfaview verursachten Verlust von Daten des Kunden oder von Teilnehmern oder von Daten auf Systemen des Kunden oder von Teilnehmern haftet alfaview nur bei eigenem Verschulden und nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung typischerweise angefallen wäre.

7. Für vom Kunden oder Teilnehmern erstellte Inhalte übernimmt alfaview nicht die inhaltliche Verantwortung. Für alfaview besteht keine Pflicht, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. alfaview macht sich Inhalte der Konferenzen und Konferenzteilnehmer nicht zu Eigen. Ferner übernimmt alfaview auch keine Verantwortung für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit oder eine bestimmte Qualität der maschinell erstellten Transkriptionen (insbesondere da diese auch von Einflussfaktoren außerhalb des Verantwortungsbereichs von alfaview abhängt, wie z.B. von der Sprechgeschwindigkeit, Dialekten oder Ausdrucksweise der Teilnehmer usw.).

8. Insbesondere stellt jeder Verstoß gegen die Pflichten gem. Abschnitt 7 einen wesentlichen Verstoß im Sinne dieses Vertrages dar.

alfaview ist daher im Fall von Verstößen und jeder rechtswidrigen oder bestimmungswidrigen Verwendung der alfaview-Leistungen und/oder der Software und/oder der Applikationen berechtigt, nach eigenem Ermessen insbesondere (jedoch nicht abschließend) folgende Maßnahmen zu ergreifen:
a. Ausspruch von Abmahnungen;
b. Vorübergehende oder dauerhafte Beendigung der Erbringung der alfaview-Leistungen gegenüber dem Kunden;
c. Geltendmachung der durch den Verstoß entstehenden Kosten einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung;
d. Einleitung oder Vornahme weiterer rechtlicher Maßnahmen gegen den verstoßenden Kunden und/oder
e. Offenlegung der Informationen gegenüber Vollzugsbehörden nach billigem Ermessen von alfaview. 
Hierbei übernimmt alfaview keinerlei Haftung für Maßnahmen, die als Reaktion auf den Verstoß gegen diese Richtlinien ergriffen werden.
9. Der Kunde stellt alfaview darüber hinaus von sämtlichen Ansprüchen Dritter und Schäden frei, die auf einer rechtswidrigen oder bestimmungswidrigen Verwendung der alfaview-Leistungen und/oder der Software und/oder der Applikationen durch den Kunden oder mit der Billigung oder Kenntnis des Kunden erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der alfaview-Leistungen, der Software und/oder der Applikationen im Zusammenhang stehen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung.

Dies betrifft insbesondere den Fall, dass die Inhalte vom Kunden/Teilnehmern Rechtsverstöße enthalten.

10. Sofern alfaview-Leistungen auf mobilen Geräten genutzt werden, weist alfaview darauf hin, dass keine Haftung dafür übernommen wird, dass Sicherheitsbestimmungen oder –Maßnahmen oder Verkehrsregeln vernachlässigt werden.

11. Jegliche über die in Abschnitt 9 niedergelegten Bestimmungen hinausgehende Haftung von alfaview ist ausgeschlossen.

12. Sofern und soweit alfaview durch die Verwendung von Open Source Software (OSS) im Rahmen von alfaview® verpflichtet ist, gegenüber Dritten auf die für eingebundene OSS-Komponenten geltenden Lizenzbedingungen hinzuweisen, bleiben hiervon sämtliche zwischen alfaview und dem Kunden bestehenden Vereinbarungen einschließlich dieser Bestimmungen unberührt.

Die im Rahmen von alfaview® verwendeten OSS-Komponenten sowie die jeweils für sie geltenden Lizenzbedingungen sind online abrufbar unter OSSKomponenten und Lizenzbedingungen.

10. Datenschutz

1. alfaview nutzt die zur Verfügung gestellten personenbezogene Daten (z.B Namen, E-Mail Adresse), gem. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages.

2. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch alfaview, die durch den Besuch der Website / und oder die Nutzung von alfaview erhoben werden, gilt die einzusehende Datenschutzerklärung. Bei der Nutzung der Konferenzlösung alfaview® verarbeitet alfaview personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO entsprechend der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO, welche als Anlage zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil wird.

3. alfaview ist nicht verpflichtet, die Leistungen auf einem eigenen Server bereitzuhalten, sondern kann Leistungen Dritter hierfür in Anspruch nehmen.

Die für die Leistungserbringung notwendigen Dienste werden ausschließlich auf Servern innerhalb der EU gehostet.

Sollte ein Kunde das Hosten außerhalb der EU ausdrücklich wünschen, so ist dies nach vorheriger Absprache mit alfaview möglich.

4. Eine Weitergabe, ein Verkauf oder sonstige Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt darüber hinaus nicht, es sei denn, dass:
  • dies zum Zwecke der Vertragsdurchführung, -abwicklung erforderlich ist,
  • dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder
  • der Kunde zuvor eingewilligt hat.
5. alfaview kann dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der alfaview-Leistungen Informationen und/oder Nachrichten per E-Mail zukommen lassen.

6. Wenn der Kunde seine Einwilligung in Werbung erteilt hat, verwendet alfaview die Informationen darüber und über die Abwicklung der vom Kunden gewünschten Leistungen hinaus auch, um dem Kunden gelegentlich per Post für ihn auf Basis seiner Daten interessante Neuigkeiten und Hinweise über das Unternehmen oder Waren- und Dienstleistungsangebot von alfaview, die sich an seinen individuellen Interessen ausrichten, zukommen zu lassen und verwenden seine Daten zur dazu notwendigen Auswertung. Hierfür ist es technisch ggf. nötig, dass alfaview die anfallenden sowie angegebenen Daten in Nutzungsprofilen zusammenfassen und diese zu vorgenannten Zwecken auswertet. Dies erfolgt lediglich intern und nur zu vorgenannten Zwecken. Seine diesbezügliche Einwilligung kann der Kunde jederzeit gegenüber news@alfaview.com widerrufen. Hat der Kunde seine Einwilligung nicht erklärt oder widerruft er diese, findet eine Datennutzung nach dem vorstehenden Absatz nicht statt. Selbstverständlich kann er aber die Leistungen von alfaview nutzen.

7. Wenn der Kunde eingewilligt hat, kann alfaview dem Kunden aktuelle Informationen und interessante Angebote per Newsletter zusenden. Diese Einwilligung zur Nutzung der E-Mail-Adresse für Werbezwecke kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und den Newsletter abbestellen, indem er den Link „Abmelden“ am Ende des Newsletters anklicke oder eine E-Mail mit dem Betreff „unsubscribe“ an news@alfaview.com schickt.

8. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den geltenden, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes alfaview von Ansprüchen Dritter frei.

11. Vertraulichkeit

1. Die Parteien verpflichten sich, über alle ihr im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. In Zweifelsfällen sind die Parteien verpflichtet, vor einer solchen Weitergabe die Zustimmung der jeweils anderen Partei einzuholen.

2. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die jeweils nachweislich
a. den Parteien vor ihrem Empfang bereits bekannt waren,
b. den Parteien von einem hierzu berechtigten Dritten ohne Verletzung einer Verpflichtung zur Geheimhaltung mitgeteilt werden,
c. der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung an die Parteien bekannt oder allgemein zugänglich waren,
d. der Öffentlichkeit nach ihrer Mitteilung an die Parteien ohne Verschulden bekannt oder allgemein zugänglich werden,
e. von den Parteien ohne Verwendung der mitgeteilten Informationen selbständig erarbeitet werden, oder
f. die Parteien aufgrund zwingender Rechtsvorschriften gegenüber Behörden oder Gerichten mitzuteilen verpflichtet sind; in diesem Fall werden die Parteien einander unverzüglich über die erforderliche Weitergabe von Informationen unterrichten und dafür Sorge tragen, dass die andere Partei Gelegenheit erhält, den Umfang solcher Informationen auf das zwingend erforderliche Minimum zu begrenzen, und auch sonst auf größtmögliche Wahrung des Geheimhaltungsinteresses hinwirken.
3. Pressemitteilungen und alle übrigen Veröffentlichungen der Parteien zur Zusammenarbeit gemäß diesen Nutzungsbedingungen, sowie im Zusammenhang mit den alfaview-Leistungen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform.

12. Vergütung, Abrechnung und Fälligkeit

1. Die 30 tägige Testversion ist kostenlos.

2. Ansonsten erhält alfaview als Gegenleistung für die gebuchten alfaview-Leistungen vom Kunden die im Bestellformular vereinbarte Vergütung.

3. Sämtliche Preise verstehen sich netto, d.h. ausschließlich der ggf. anfallenden Mehrwertsteuer.

4. Insbesondere enthalten sämtliche Vergütungen nach diesem Vertrag auch keine Steuern, Abgaben, Zölle oder anderen staatlichen Gebühren jeglicher Art, insbesondere, jedoch nicht abschließend, Umsatz-, Verkaufs-, Gebrauchs- oder einzubehaltende Steuern, welche von einer örtlichen, staatlichen, regionalen, föderalen oder ausländischen Behörde erhoben werden.

5. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung, nach Beginn der Vertragslaufzeit zu leisten.

6. Die Verzugszinsen betragen acht Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Bis zur Zahlung kann alfaview die Leistungserbringung verweigern.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Wenn der Kunde die kostenlose 30 tägige Testversion gebucht hat, endet der Testzeitraum automatisch 30 Tage nach dem anfänglichen Zugriff auf die Leistungen. Es findet keine automatische Laufzeitverlängerung statt.

2. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Bestellformular. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Bei einer Vertragslaufzeit von einem Monat verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um einen Monat, wenn der Vertrag nicht bis zum letzten Tag der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

3. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Eine nur vorübergehende Nutzungsunterbrechung der alfaview-Leistungen begründet keinen außerordentlichen Kündigungsgrund.

4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (als Scan per Mail an info@alfaview.com genügt).

14. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.

2. Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Lizenzgebers statthaft.

3. Mündliche Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt ebenfalls für Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhaltes. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

4. Diese AGB und die darin erwähnten weiteren Bestimmungen enthalten alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bezüglich des Gegenstandes dieses Vertragsverhältnisses. Etwaige frühere Vereinbarungen werden hiermit gegenstandslos. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn alfaview ihnen nicht im Einzelfall ausdrücklich widerspricht.

5. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und UN-Kaufrechts anzuwenden.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe.

7. alfaview ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen unter der Bedingung zu ändern, dass sie dies dem Kunden mitteilt und der Kunde dem ausdrücklich zustimmt.

8. Zudem hat alfaview das Recht, einseitig die AGB nachträglich anzupassen, wenn eine Änderung der Marktverhältnisse, bestimmte gesetzliche Vorgaben oder eine höchstrichterliche Rechtsprechung eine Anpassung der AGB notwendig machen. Eine Anpassung wird jeweils nur in dem Umfang vorgenommen, wie die in Satz 1 dieses Absatzes aufgeführten vorab nicht vorhersehbaren Ereignisse eine Anpassung erforderlich machen. alfaview ist nur berechtigt, diese Vertragsbedingungen unter der Bedingung zu ändern, dass sie dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitteilt. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf hat alfaview ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.

9. Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteil: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO.
Stand: Juli 2023