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Offener Brief an die Ministerien in Deutschland

In einem offenen Brief wendet sich Niko Fostiropoulos, Geschäftsführer und Gründer von alfaview, an die Minister:innen in Deutschland, um auf die Datenschutzproblematiken bei der Verwendung US-amerikanischer Videokonferenzanbieter hinzuweisen und die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen innerhalb der EU einzufordern:

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister,

die Sicherung des Technologiestandortes Deutschland hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Dennoch zeichnet sich bereits seit Jahren ab, dass die führenden Entwicklungen im IT-Bereich überwiegend aus dem Silicon Valley kommen.

Es ist sinnvoll und richtig, weltweit zusammenzuarbeiten und die Globalisierung weiter voranzutreiben – aber all dies muss innerhalb des gesetzlichen Rahmens stattfinden, der unseren europäischen und demokratischen Standards entspricht.

In Deutschland ist es momentan salonfähig, Systeme aus sogenannten Drittstaaten (wie z.B. Zoom, Microsoft Teams oder Cisco Webex) zu nutzen, obwohl der EuGH bereits vor über zwei Jahren entschieden hat, dass ein Einsatz von US-Systemen innerhalb der Europäischen Union in der Regel nicht gesetzeskonform möglich ist.

Wie kann es sein, dass in Deutschland völlig selbstverständlich Systeme US-amerikanischer Hersteller von privaten Unternehmen, aber vor allem auch von Landesregierungen, Ministerien und anderen öffentlichen Einrichtungen genutzt werden können, obwohl bei der Nutzung sensible Daten in Staaten transferiert werden, die eine andere Rechtsauffassung vertreten als Deutschland und die Europäische Union? Welche Verbindlichkeit haben Gesetze oder Verordnungen, wenn ganz bewusst entschieden wird, entgegen der Rechtslage US-Systeme in Deutschland zu nutzen?

Wir bitten Sie zu dieser Fragestellung um Stellungnahme: Dürfen öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Schulen in Deutschland Systeme nutzen, bei welchen Daten in Drittstaaten ohne vergleichbares Datenschutzniveau verarbeitet werden?

Zur Rechtslage
In Deutschland werden personenbezogene Daten durch Gesetze wie das BDSG oder die DSGVO geschützt. Auch Daten von Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen genießen in Deutschland einen besonderen Schutz, zum Beispiel durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Doch nicht in allen Ländern gibt es vergleichbare rechtliche Standards. Wenn in Deutschland oder der Europäischen Union IT-Systeme von Institutionen oder Unternehmen genutzt werden, die aus sogenannten Drittstaaten (z.B. den USA) kommen, müssen diese den europäischen Rechtsvorgaben entsprechen.

Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass einer „betroffenen Person/Einrichtung“ Informationen über den Verbleib der Daten zustehen und diese auch die Möglichkeit haben muss, Rechtsmittel einzulegen. Durch die DSGVO ist dies in der Europäischen Union gesichert. Ganz anders stellt es sich jedoch dar, wenn Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen Systeme nutzen, die nicht aus der EU kommen und Daten in Staaten transferieren, mit welchen die Europäische Union keine Rechtshilfeabkommen oder anderweitige Verträge geschlossen hat, um die europäischen Datenschutzstandards zu sichern.

Mit dem CLOUD Act wurde unter Trump in den USA ein Gesetz erlassen, welches US-Firmen zwingt, jegliche Daten von Unternehmen, Institutionen und deren Usern an Geheimdienste herauszugeben – und zwar auch dann, wenn sich die Niederlassung in Deutschland befindet. Fast immer erfolgt ein Zugriff auf die Daten unter Geheimhaltung gegenüber der betroffenen Institution bzw. Person. Damit entfällt jegliche Möglichkeit, Rechtsmittel gegen diese Zugriffe einzulegen. Ein Rechtshilfeabkommen zwischen der EU und den USA unter dem CLOUD Act existiert nicht. Der CLOUD Act betrifft jedoch nicht nur personenbezogene Daten: Auch Geschäftsgeheimnisse oder andere sensible Daten von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind im Rahmen eines Drittstaatentransfers nicht geschützt und können von US-Geheimdiensten abgegriffen und sogar durch die USA an andere Drittstaaten weitergegeben werden.

Mit dem EuGH Urteil (Schrems II) wurde eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA offiziell für rechtswidrig erklärt. Damit ist die Nutzung von US-Plattformen wie Zoom, Teams oder Cisco Webex in Deutschland rechtlich nicht mehr zulässig. Deutsche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Behörden, Schulen und Universitäten dürfen daher nur Systeme nutzen, deren Provider in der EU sitzt und sicherstellt, dass auch US-Behörden nicht auf die Daten zugreifen können.

Dies gilt auch, wenn sich die jeweiligen Server in der Europäischen Union befinden. Wenn der Mutterkonzern beispielsweise im Silicon Valley ansässig ist, greift automatisch der CLOUD Act und das Unternehmen ist auf Anfrage einer US-Behörde zur Herausgabe der Daten nach US-amerikanischem Recht verpflichtet, auch wenn der eigentliche und vom Kunden gebuchte Serverstandort Deutschland ist.

Dennoch nutzen viele Unternehmen, Kanzleien und auch öffentliche Institutionen nach wie vor Produkte US-amerikanischer Hersteller und verstoßen damit in aller Regel gegen Datenschutzgesetze – obwohl es leistungsfähige, professionelle SaaS-Anbieter wie alfaview in Deutschland gibt. Wenn Schulen oder öffentliche Einrichtungen US-Systeme nutzen, dann kann auch im Rahmen einer Einwilligung kein legitimer Datentransfer stattfinden. In den meisten Fällen haben die Anwender:innen keine echte Wahlfreiheit und sind darauf angewiesen, das vorgegebene System zu nutzen. Besonders prekär ist dies, wenn Schulen US-Systeme nutzen, denn bei den User:innen handelt es sich oftmals um minderjährige, schulpflichtige Schüler:innen, die keine Möglichkeit hätten, weiter am Unterricht teilzunehmen. Freiwilligkeit als Voraussetzung einer rechtswirksamen Einwilligung wäre hierbei nicht gegeben.

Wir appellieren daher auf das Dringlichste, gesetzliche Standards konsequent einzufordern und umzusetzen. Um den Technologiestandort Deutschland zu schützen, müssen personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen aus Deutschland in Europa bleiben! Schon unter Angela Merkels Regierung wurde offenbar, dass man auch „unter Freunden abhört“ – mit dem CLOUD Act haben sich die USA umfangreiche Möglichkeiten eingeräumt, auf die Daten von EU-Bürger:innen zuzugreifen, die bei Providern gespeichert sind, die einem US-Konzern gehören (z.B. Google Cloud, AWS (Amazon), Microsoft Azure). Wie ernst ist es von Berlin und Brüssel gemeint, dass wir eigene digitale Strategien und Produkte brauchen, wenn hunderte Millionen Euro in Richtung Silicon Valley wandern? Geld, das gebraucht wird, um die eigenen Produkte noch stärker zu machen. alfaview ist ein Anbieter aus Deutschland, der das weltweit leistungsstärkste DSGVO-konforme Videokonferenzsystem am Markt entwickelt hat: alfaview ist unbegrenzt skalierbar, stürzt nicht ab, ist immer verfügbar – egal wie viele Teilnehmende bei einem Meeting die Kamera eingeschaltet haben. Im September dieses Jahres hat unsere Unternehmensgruppe die Heidelberger Forschungs- und Entwicklungsschmiede für digitale Sprachtranskription EML Speech Technology GmbH erworben, ein Entwicklungs- und Forschungsunternehmen auf dem Gebiet der automatischen Spracherkennung, das von dem Physiker und SAP-Mitbegründer Klaus Tschira gegründet wurde. Gemeinsam mit EML entwickelt alfaview auf der Basis neuester Verfahren und Algorithmen im Bereich der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens. Während US-Anbieter Tools verwenden, die die Daten der europäischen Anwender:innen in die USA oder andere Drittstaaten übertragen, setzt alfaview auf die Erweiterung der eigenen Unternehmensfamilie und schafft mit dem Kauf von EML die Basis für umfangreiche KI-Sprachtechnologien auf Grundlage der DSGVO – made and hosted in Germany.

BigBlueButton-Server laufen nicht stabil
In manchen Bundesländern haben sich bereits erste Datenschutzbeauftragte offiziell positioniert und die Nutzung von Microsoft Teams an Schulen verboten. Anstatt aber nach einer leistungsfähigen Cloud-Plattform aus der Europäischen Union oder Deutschland zu suchen, hat jedes Bundesland in Eigenregie angefangen, dezentrale, individuelle und teure Systeme aufzusetzen.

Aktuell müssen viele Schulen Videokonferenzsysteme nutzen, die vom Land vorgegeben werden, selbst wenn über diese kein stabiler Unterricht stattfinden kann. Unklar ist, warum trotz der Erfahrung mit BigBlueButton einige Bundesländer immer noch auf instabile Open-Source-Anwendungen setzen, die kostenintensiv von System- und IT-Beratungshäusern aufgesetzt und gemanagt werden müssen, anstatt leistungsfähige Systeme wie alfaview zu nutzen.

alfaview ist ein deutscher Anbieter, der im hochprofessionellen Bereich Softwareentwicklung am Technologiestandort Deutschland betreibt. Warum wird in Deutschland nicht ganz bewusst auf Anbieter gesetzt, die die gesetzlichen Bedingungen unseres Rechtsraumes einhalten und qualitativ hochwertige, leistungsfähige Plattformen betreiben?

BigBlueButton, Jitsi Meet und andere rein browserbasierte Lösungen gewährleisten aufgrund der eingesetzten Technologie oftmals nicht die erforderliche Leistungsfähigkeit und Stabilität und sind nicht vergleichbar mit einer hochverfügbaren, stabilen und lippensynchronen Software wie alfaview.

Zudem muss Open-Source-Software (OSS) wie BigBlueButton teuer und personalintensiv von Systemhäusern aufgesetzt und betrieben werden und ist damit in keinem Fall kostenfrei. Darüber hinaus ist die ständige Weiterentwicklung der Anwendung nicht automatisch gesichert. Eine hochprofessionalisierte SaaS-Dienstleistung wie alfaview kostet nur einen Bruchteil – daher ist es durchaus fraglich, auf Basis welcher Beratung Länder auf OSS-Produkte setzen, die von Systemhäusern umgesetzt werden. IT- und Beratungshäuser verdienen daran, OSS-Produkte aufzusetzen, zu verkaufen und zu betreiben. So liegt es häufig nicht im Interesse der IT-Systemhäuser, dahingehend zu beraten, dass es leistungsfähige und hochverfügbare Videokonferenzsysteme wie alfaview gibt, die nur einen Bruchteil der aufgebauten BigBlueButton-Instanzen kosten. Steuermittel sollten besser dafür genutzt werden, Schülerinnen und Schülern Endgeräte und besseres Internet zur Verfügung zu stellen.

Wer solche Berater hat, darf sich nicht wundern, dass die Digitalisierung Deutschlands Jahre zurück liegt. Nicht die DSGVO bremst die Digitalisierung, sondern die Fixierung auf das Silicon Valley, die Mutlosigkeit neu zu denken, auf die eigene Kraft zu setzen und disruptiv zu handeln.

Airbus ist nicht zum Global Player aufgestiegen und hat sich nicht zum Hauptkonkurrenten von Boeing entwickelt, weil jedes EU-Land einen Alleingang unternommen hat. Am globalen Markt gewinnt man nicht mit kleinen, dezentralen Projekten. Mit der Videokonferenzsoftware alfaview gibt es eine leistungsstarke DSGVO-konforme Kommunikationsplattform, die das Potential hat, Global Player zu werden, da sie weit höhere Qualitäten aufweist als die Marktkonkurrenten.

Die Direktorin des Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasiums äußerte sich zu Beginn der Pandemie zum schulischen Einsatz von Videokonferenzsystemen im Mannheimer Morgen: Sie bestätigte, dass alfaview stabiler laufe als das vom Land angebotene System BigBlueButton, für die Schülerinnen und Schüler einfach zu handhaben sei sowie die Datenschutzrichtlinien voll erfülle.

Wir fordern eindringlich, die Empfehlungen von Systemhäusern kritisch zu hinterfragen. Aktuell verlässt man sich auf Unternehmen, die ein kommerzielles Interesse daran haben, am Aufsetzen vermeintlich kostenfreier Produkte mitzuverdienen – und das zulasten aller Anwender:innen.

US-Videokonferenzsysteme sind keine Alternative.

Das Unternehmen alfaview hat keine Sponsoren oder Investoren. Es trägt sich alleine durch seine Nutzer:innen. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Schulen, Hochschulen, weiteren Bildungseinrichtungen, kleinen und großen Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Städten und Gemeinden, die durch die kostenpflichtige Buchung von alfaview diese kostenlose Aktion für Schulen ermöglichen (Referenzen).

alfaview Video Conferencing Systems – 100 % DSGVO-konform
alfaview ist ein 100 % DSGVO-konformer deutscher Anbieter für Videokonferenzen, der Rechtssicherheit im Rahmen der deutschen und EU-Gesetzgebung garantiert. alfaview arbeitet nach festgelegten Qualitätsstandards (z. B. aktuellen BSI-Empfehlungen) und ist ISO 27001-zertifiziert. Für die Bereitstellung der Dienste werden ausschließlich ISO 27001-zertifizierte Rechenzentren genutzt, deren Standort und Unternehmenssitz in Deutschland liegen. Die Video- und Audioströme sowie die Serverfestplatten sind nach aktuellen Standards (TLS) gemäß den aktuellsten BSI-Richtlinien verschlüsselt. alfaview läuft unabhängig von der Teilnehmerzahl stabil und ohne Latenzen auf allen gängigen Plattformen (Microsoft Windows, macOS, Linux, iOS, iPadOS und Android) und kann so für stabile Konferenzen oder Unterrichtsveranstaltungen mit handelsüblicher Internetbandbreite über PC, Tablet oder Smartphone genutzt werden. Die Ausfallsicherheit von alfaview liegt seit 2016 bei 99,99 %. Das Management von alfaview ist ISO 9001:2015 zertifiziert.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat alfaview im Rahmen der Prüfung verschiedener Videokonferenzanbieter mit der maximalen Anzahl von vier grünen Ampeln ausgezeichnet. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg listet in seiner Orientierungshilfe alfaview als DSGVO-konformen Videokonferenzanbieter.

alfaview ist kein Pandemieprodukt
alfaview wurde bereits 2010 von dem Bildungsunternehmen alfatraining (www.alfatraining.de) entwickelt. Im Jahr 2016 wurde die Videokonferenzsoftware alfaview auf Drängen der SAP und anderer Unternehmen dem freien Markt zur Verfügung gestellt.

Wir investieren als deutscher SaaS-Anbieter erhebliche Mittel, um eine hochverfügbare, sichere und datenschutzkonforme Plattform am Markt zu etablieren. Warum verschließt man die Augen vor existierenden Alternativen aus Deutschland und nutzt US-Produkte? Warum bastelt jedes Land eigene, instabile Systeme, anstatt das langjährige und fundierte Know-how eines professionellen Anbieters zu nutzen?

Als Unternehmen, das sich streng an die gesetzlichen Grundlagen und Empfehlungen des BSI hält, wundern wir uns immer wieder, dass bei öffentlichen Ausschreibungen Kriterien definiert werden, die genau den Features der US-Produkte entsprechen. Letztlich werden sogar fragliche Vergabeentscheidungen getroffen, obwohl im Rahmen von Schrems II eigentlich längst klar ist, dass ein datenschutzkonformer Einsatz von US-Providern in Deutschland nicht möglich ist.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum hunderte Millionen Steuermittel ins Silicon Valley fließen, anstatt deutsche oder europäische Anbieter zu fördern. Nur durch eine konsequente Umsetzung unserer Standards können auch in der Europäischen Union hochverfügbare und leistungsfähige IT-Plattformen entwickelt werden, die besser sind als die Produkte aus dem Silicon Valley. Diese Mittel fehlen letztlich deutschen und europäischen Unternehmen, um sich als Global Player am Markt positionieren zu können.

In Deutschland sollten alle dazu beitragen, dass Marktmonopole von US-Unternehmen verhindert werden. Elon Musk zeigt ganz aktuell mit Twitter, wie problematisch es sein kann, wenn aufgrund der marktdominierenden Stellung eines Unternehmens sogar die „sozialen“ Medien kontrolliert werden. Von „sozial“ kann hierbei jedoch keine Rede sein, denn das einzige Ziel ist, persönliche Daten von User:innen abzugreifen und kommerziell zu vermarkten. Amazon, Meta und Musk zeigen darüber hinaus zurzeit auch, wie „hire“ und vor allem „fire“ in den USA ohne relevante Gegenwehr funktioniert.

Wir sollten jetzt handeln und auch in der Praxis durchsetzen, dass Videokommunikationssysteme, die nicht auf der Basis unseres Rechtssystems operieren, in Deutschland und der Europäischen Union nicht länger genutzt werden dürfen.

Gerne stellen wir Ihnen alfaview persönlich vor, um Ihnen zu zeigen, dass es eine leistungsfähige und hochverfügbare, eine datensichere und vor allem DSGVO-konforme Alternative zu US-Produkten aus Deutschland gibt. Wir haben unsere Hausaufgaben erledigt. Jetzt sind alle Institutionen des Staates aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten.

Kontaktieren Sie unser Team oder rufen Sie mich persönlich an. Ich freue mich darauf, Sie mit der weltweit leistungsstärksten und DSGVO-konformen Videokonferenzsoftware alfaview aus Karlsruhe, Baden-Württemberg, überraschen zu können. Heidi Klum war jedenfalls sehr begeistert, in welcher Qualität und Stabilität alfaview 500 Zuschauerinnen und Zuschauer live ins Pro7-Studio zum Germanys Next Topmodel-Finale 2021 gebracht hat.

Schöne Grüße und bis bald in alfaview
Niko Fostiropoulos
Geschäftsführer und Gründer von alfaview